Text: LSB NRW e.V.
Text: LSB NRW e.V.
Seit dem 29. März greift in den unten aufgeführten 31 Städten und Kreisen die sogenannte „Corona-Notbremse“ vom 26. März. Die Entwicklung inklusive der etwaigen Verfahrensanweisung ist extrem dynamisch. Was die „Corona-Notbremse“ für den Sport in diesen 31 Städten und Kreisen bedeutet, erfahren Sie hier.
Mögliches Sporttreiben von Einzelpersonen und Personen aus einem bis zwei Haushalten auf Sportanlagen im Freien:
Die Anleitung eines Einzelsportlers durch ein/e Trainer:in oder Übungsleiter:in ist möglich.
Sport für Kinder in Gruppen
Bis zu 10 Kinder im Alter bis einschließlich 14 Jahren können als Gruppe gemeinsam Sport-, Spiel und Bewegungsaktivitäten durchführen. Eine Gruppe kann durch maximal 2 Übungsleiter/Trainer/Aufsichtspersonen betreut werden.
(Stand: 29.3.2021)
Die hier genannten 31 Kreise und kreisfreien Städte können abweichend anordnen, dass statt der in diesem Beitrag beschriebenen Einschränkungen die Beibehaltung der vor dem 29. März grundsätzlich geltenden Regeln von einem tagesaktuell bestätigten negativen Ergebnis eines Schnell- oder Selbsttests abhängig gemacht wird.