ANNEX I Flugzeuge sind (zunächst) nicht mehr in der Ausbildung einzusetzen

Text: Hermann.-J. Hante, Ausbildungsleiter DE.ATO.NWDU.150

ANNEX I Flugzeuge sind (zunächst) nicht mehr in der Ausbildung einzusetzen

Veröffentlicht von , 24. Juni 2021

Text: Hermann.-J. Hante, Ausbildungsleiter DE.ATO.NWDU.150

Luftfahrzeuge der ANNEX-I Kategorie sind nicht für die Ausbildung gemäß ORA.ATO.135 zugelassen. Soll es dennoch für die Ausbildung eingesetzt werden, hat die zuständige Bezirksregierung dieses Flugzeug zu genehmigen. Dies ist ein formaler Akt und geschieht, wie im Folgenden beschrieben.

Der Ausbildungsleiter des Vereins mit dem ANNEX-I Flugzeug erstellt eine formlose schriftliche Bestätigung, dass sich das ANNEX-I Flugzeug uneingeschränkt zur Ausbildung eignet. Diese Bestätigung wird dann zu dem NRW-Ausbildungsleiter, Hermann-J. Hante per Mail an hante@aeroclub-nrw.de geschickt, und durch ihn an die Behörde weitergeleitet. Den Originaltext der ORA.ATO.135 und der entsprechenden AMC findet ihr unten. Bis zur Bestätigung der Bezirksregierung ist darauf zu achten, dass KEIN Annex-I Flugzeug zur Ausbildung eingesetzt wird.

Die Bezirksregierung wird in den kommenden Tagen die notwendigen Unterlagen der eingesetzten Schulflugzeuge prüfen. Deshalb wird empfohlen, die Aktualität und Vollständigkeit der Unterlagen sicherzustellen. Welche Dokumente benötigt werden, sind im Vereinsflieger unter Dokumente hinterlegt und hier als Download verfügbar.