"Extra-Zeit für Bewegung" unterstützt Bewegungsarmut von Schüler:innen

Text: Sportjugend NRW

"Extra-Zeit für Bewegung" unterstützt Bewegungsarmut von Schüler:innen

Veröffentlicht von , 01. Juli 2021

Text: Sportjugend NRW

Das Schulministerium NRW hat eine Förderrichtlinie unter dem Titel „Extra-Zeit für Bewegung“ veröffentlicht. Im Zeitraum vom 05.07.2021 bis voraussichtlich zum Ende der Sommerferien 2022 werden 2 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, um der Bewegungsarmut von Schülerinnen und Schülern aufgrund von Corona mit zusätzlichen Bewegungs-, Spiel- und Sportangeboten zu begegnen.

Gefördert werden sportpraktische Gruppenangebote für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 13 aller allgemeinbildenden Schulformen. Die Gruppen müssen aus mindestens zehn Teilnehmer:innen bestehen. Das Ziel ist eine individuelle sport- und bewegungsorientierte Förderung zum Ausgleich von motorischen Defiziten und für die gesundheitliche und soziale Potenzialentwicklung.

Die Fördermaßnahmen können sowohl unterrichtsbegleitend, als auch in den Ferien als Blockmaßnahmen durchgeführt werden. Die Förderung beträgt maximal 500 Euro für eine sechsstündige Maßnahme. Ein Eigenanteil ist nicht erforderlich. In Form von Blockmaßnahmen findet eine Maßnahme täglich zu sechs Zeitstunden statt. Auch können die sechs Stunden in flexiblen Modellen mit jeweils mindestens 90 Minuten pro Tag organisiert werden.

Die Antragstellung soll über das Förderportal des Landessportbundes erfolgen. Antragsberechtigt sind die Jugenden der Mitgliedsorganisationen, sowie Sportvereine.

Die Angebote können geleitet werden durch Sportlehrkräfte, Sportreferendar:innen, Sportstudierende, Diplomsportlehrer:innen sowie Übungsleitungen/Trainer:innen.

Mit einem vereinfachten Verwendungsnachweis ist zu dokumentieren, dass die bewilligten Fördermittel für tatsächliche Ausgaben eingesetzt worden sind, die für die Durchführung der Maßnahme erforderlich waren. Nicht verausgabte Fördermittel sind an die Bewilligungsbehörde unaufgefordert innerhalb von acht Wochen, nach Beendigung der jeweiligen Maßnahme, zurückzuzahlen.

Als Ansprechpartnerin steht Janina Nentwig unter der E-Mail Adresse nentwig@aeroclub-nrw.de zur Verfügung.

Richtlinien_Extra_Zeit_für_Bewegung.pdf