Corona Update, 13.07.2021

Quelle: LSB NRW und Land NRW

Corona Update, 13.07.2021

Veröffentlicht von , 13. Juli 2021

Quelle: LSB NRW und Land NRW

Seit dem 09.07.2021 tritt die neue Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) in Kraft. Auf der Homepage des Gesundheitsministeriums (www.mags.nrw) wird veröffentlicht, in welchen der drei Inzidenzstufen sich die einzelnen Kreise und Städte in NRW befinden.

Tests für Sportler:innen

Bei einer Inzidenz von 10,1 bis 35 wird ein Test bei kontaktfreiem Sport drinnen benötigt, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.

Bei einer Inzidenz von 0 bis 10 wird weder für den Sport drinnen noch draußen ein Test benötigt.

Tests für Zuschauer:innen

Bei einer Inzidenz von 10,1 bis 35 sind Tests für Zuschauer:innen sind nur noch nötig, wenn es bei einer Veranstaltung draußen mit maximal 100 Zuschauer:innen keine feste Sitzplatzzuweisung gibt. Außerdem gilt die 3-G-Regel draußen bei mindestens 5000 Zuschauer:innen und drinnen bei maximal 1000 Zuschauer:innen.

Bei einer Inzidenz von 0 bis 10 ist kein Testnachweis bei Veranstaltungen bis 5000 Zuschauer:innen draußen nötig. Drinnen gilt entweder die 3-G-Regel oder eine Sitzplatzzuweisung. Bei Veranstaltungen mit mehr als 500 Zuschauer:innen gilt die 3-G-Regel.

Ein Test für die Gemeinschaftsräume auf Sportanlagen ist in beiden Inzidenzstufen nicht nötig.

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