Weiteres Vorgehen bei der EU-Registrierung

Text: Modellflugkommission NRW

Weiteres Vorgehen bei der EU-Registrierung

Veröffentlicht von , 28. Juli 2021

Text: Modellflugkommission NRW

Das neue EU-Recht für den Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugen (im Konkreten die EU-Drohnen-Verordnung, DVO (EU) 2019/947) sieht eine umfassende Registrierungspflicht vor. Danach müssen sich alle Betreiber von unbemannten Luftfahrzeugen ab den 1.1.2021 registrieren (vgl. Art. 14 EU-Drohnen-VO). Mitglieder, die Flugmodelle mit einer Startmasse von mehr als 250 g betreiben, fallen unter diese Registrierungspflicht. Diese Registrierung ist jetzt seit dem 1.5.2021 über den AEROCLUB NRW abgeschlossen.

Für jeden Piloten, der nach dem 1.5.2021 beim LBA über uns als Landesverband gemeldet wird, werden Gebühren in Höhe von 5,00 € pro Betreiber anfallen. Diese Kosten werden an die Vereine durchgereicht.
Die Modellflugkommission hat auf ihrer letzten Sitzung beschlossen, diese Gebühr für neue Mitglieder, die den Vereinen beitreten, zu übernehmen. Dies ist eine jährliche Festlegung und wird auf jeder Herbsttagung neu beschlossen.

Für bereits im Verein gemeldete Mitglieder müssen die Kosten von den Vereinen oder Piloten selbst getragen werden.
Da es sich bei der Weiterleitung bzw. Meldung ans LBA um persönliche Daten handelt, ist dies nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nur zulässig, wenn der Pilot im Vorfeld seine Zustimmung gegeben hat. Daher würden wir euch raten, dies in eure Beitrittserklärung mit aufzunehmen oder als Anlage beizufügen.
Ein Muster ist im Downloadbereich dieses Beitrags veröffentlicht.

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