Grundsätzlich gilt Folgendes:
SPL-FI Lizenzen werden NICHT mehr über die BezReg verlängert! Wenn das eingetragene „Ablaufdatum“ erreicht wurde, gelten die Bestimmungen der SFCL.360 FI(S)
in den vorangegangenen drei Jahren
· nach den für diesen Zweck von der zuständigen Behörde festgelegten Verfahren in den vorangegangenen neun Jahren seine Befähigung zur Unterrichtung auf Segelflugzeugen gegenüber einem FI(S) nachgewiesen hat, der nach Punkt SFCL.315(a)(7) qualifiziert ist und vom Ausbildungsleiter einer ATO oder DTO benannt wurde: Stichwort: Demonstration der Lehrfähigkeit!
Die Berechtigung ruht so lange, bis Punkt 1.i) nachgeholt wurde.
Gleiches gilt für den Punkt 2.
Sollten nicht genügend Starts/Stunden nachgewiesen werden, muss folgendes zwingend geschehen:
Hermann-J. Hante, Ausbildungsleiter, E-Mail: hante@aeroclub-nrw.de, Tel. 0203 77844-15