Verlängerung von FI(S)-Lizenzen

Verlängerung von FI(S)-Lizenzen

Veröffentlicht von , 26. November 2021

Grundsätzlich gilt Folgendes:

SPL-FI Lizenzen werden NICHT mehr über die BezReg verlängert! Wenn das eingetragene „Ablaufdatum“ erreicht wurde, gelten die Bestimmungen der SFCL.360 FI(S)

in den vorangegangenen drei Jahren

  • i) eine Auffrischungsschulung für Lehrberechtigte bei einer ATO, DTO oder einer zuständigen Behörde absolviert hat, in deren Verlauf der Inhaber Theorieunterricht zur Auffrischung und Aktualisierung der für Segelfluglehrer relevanten Kenntnisse erhält, und
  • ii) Flugunterricht als FI(S) erteilt hat mit mindestens
  • A) 30 Stunden oder
  • B) 60 Starts (launches) oder Starts (take-offs) und Landungen, und

·  nach den für diesen Zweck von der zuständigen Behörde festgelegten Verfahren in den vorangegangenen neun Jahren seine Befähigung zur Unterrichtung auf Segelflugzeugen gegenüber einem FI(S) nachgewiesen hat, der nach Punkt SFCL.315(a)(7) qualifiziert ist und vom Ausbildungsleiter einer ATO oder DTO benannt wurde: Stichwort: Demonstration der Lehrfähigkeit!

Die Berechtigung ruht so lange, bis Punkt 1.i) nachgeholt wurde.

Gleiches gilt für den Punkt 2.

Sollten nicht genügend Starts/Stunden nachgewiesen werden, muss folgendes zwingend geschehen:

  • Eine aktuelle Auffrischungsschulung für Lehrberechtigte bei einer ATO, DTO oder einer zuständigen Behörde (Es ist an dieser Stelle irrelevant, ob eine Auffrischungsschulung innerhalb der vergangenen drei Jahre noch vorliegt).
  • Kompetenzbeurteilung mit FE(S).

Ansprechpartner

Hermann-J. Hante, Ausbildungsleiter, E-Mail: hante@aeroclub-nrw.de, Tel. 0203 77844-15