Soforthilfeprogramm Sport NRW 2023 zur Bewältigung der Energiekrise

Quelle: LAND NRW, LSB NRW / Foto: LSB NRW

Soforthilfeprogramm Sport NRW 2023 zur Bewältigung der Energiekrise

Veröffentlicht von , 01. Februar 2023

Quelle: LAND NRW, LSB NRW / Foto: LSB NRW

Entlastung der Vereine durch ein Förderprogramm der Landesregierung NRW

Das Soforthilfeprogramm Sport NRW 2023 umfasst eine Hilfe für die Sportvereine und die sonstigen gemeinnützigen Sportorganisationen in Nordrhein-Westfalen, die durch krisenbedingte Energiemehrkosten belastet sind.

Finanziert wird die Hilfe aus Mitteln des eingerichteten Sondervermögens zur „Bewältigung der Krisensituation in Folge des russischen Angriffskriegs in der Ukraine“.

Zur Krisenbewältigung und Insolvenzvorsorge können Sportvereine bald im Rahmen einer Billigkeitsleistung Zuschüsse über das LSB NRW-Förderportal beantragen.
Beantragungen werden bis zum 30.05.2023 möglich sein und können voraussichtlich ab Ende Februar gestellt werden. Nähere Infos zu den Energiehilfen der Landesregierung, demnächst auf der LSB-Seite.

Ab sofort steht ein Muster des Antrags zur Energiekrisenhilfe zur Ansicht bereit, damit Vereine sich bereits jetzt über die benötigten Angaben einen Überblick verschaffen und die Informationen und Unterlagen vorab zusammenstellen können.

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Musterantrag.pdf

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