Verlängerung der Wiederaufbauhilfe NRW - bis zum 30. Juni 2026

Text: LSB NRW

Verlängerung der Wiederaufbauhilfe NRW - bis zum 30. Juni 2026

Veröffentlicht von , 05. Juni 2023

Text: LSB NRW

Die Antragsfrist für die Wiederaufbauhilfe nach der Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 wurde über den 30. Juni 2023 hinaus verlängert.

Betroffene Sportvereine können ebenso wie Kommunen nun bis zum 30. Juni 2026 über das Portal des zuständigen Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung (MHKBD) des Landes NRW einen Antrag einreichen. Die Hilfe für Sportvereine berücksichtigt insbesondere Schäden an der baulichen Infrastruktur, an Sportgeräten und an Inventar. Eine FAQ-Liste zum Antragsverfahren sowie weitere nützliche Informationen finden sich auf der Seite des MHKBD und auf Vibss.de.

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