In Umsetzung seines Kriterienkataloges zur Einrichtung von Lufträumen hat das Bundesministerium für Verkehr im Januar entschieden, den bisherigen Luftraum D (nicht CTR) um Münster-Osnabrück ab April 2013 in eine TMZ (transponder mandatory zone) umzuwandeln.
Das Ministerium ist damit dem Antrag des „Ausschusses unterer Luftraum“ (AUL) des DAeC gefolgt, der unter Hinweis auf die gesunkenen Bewegungszahlen nach Instrumentenflugregeln diese Veränderung beantragt hat. Der zweite Teil des Anliegens, das Luftraumgebilde gleichzeitig zu verkleinern, wurde dagegen abschlägig beschieden. Der Luftraum wird also im Verhältnis 1:1 umgewandelt, wobei die bestehenden Betriebsbestimmungen und die Segelflugsektoren erhalten bleiben.
Die Luftraum Kategorie „TMZ“ bringt gegenüber dem bisherigen Luftraum D (nicht CTR) einige Veränderungen mit sich, auf die sich alle Luftraumnutzer einstellen und mit denen sie sich vor der Nutzung des Luftraumes vertraut gemacht haben müssen.
Für den 11. März 2013 ist um 19.00 Uhr am Flughafen Münster/Osnabrück (Konferenzraum Terminal I, 1. OG) eine Informationsveranstaltung geplant.
Der AUL des DAeC hofft, dass mit dieser Regelung der Streckensegelflug ein Stück Freiheit zurückgewinnt und dass die Luftsportler mit diesem Zugewinn genauso verantwortungsbewusst umgehen werden wie in Paderborn, Dortmund und am Niederrhein, der anderen NRW-Standorten mir einer TMZ.