Aus gegebenem Anlass weisen wir die Vorstände unserer Ausbildungsvereine dringend darauf hin, darauf hinzuwirken, dass jegliche Arbeiten an, insbesondere jedoch der Ein- und Ausbau sowie der Versand von ballistischen Rettungsgeräten durch technisches Personal des DAeC ab sofort unterlassen werden sollte.
Die in die UL-Ausbildung integrierte pyrotechnische Einweisung ist – entgegen häufig abweichend vorgetragener Ausfassungen – keine hinreichende Grundlage für o.a. Wartungsarbeiten.
Notwendige Wartungsarbeiten an diesen zeitabhängigen Komponenten sollten bis auf weiteres bei den Hersteller- resp. Vertreiberbetrieben in Auftrag gegeben werden.
Der LV-NRW wird sich bemühen, schnellstmöglich entsprechende Ausbildungseinheiten für technisches Personal zu erarbeiten und anzubieten, um eine rechtssichere und gefahrenfreie Handhabung in diesem Bereich sicherstellen zu können.