Die Flugschule Aeroclub NRW hat jetzt für die „ATO“ ein Verwaltungsprogramm

Die Flugschule Aeroclub NRW hat jetzt für die „ATO“ ein Verwaltungsprogramm

Veröffentlicht von , 07. Februar 2014

Seit dem 09.04.2013 bricht das neue EU-Luftrecht über uns herein. Die Opt-Out-Phase (vgl. NfL I 218/12) beginnt phasenweise auszulaufen. Die europäischen Regelungen (EG) 216/2008 Basic Regulation und die Verordnungen zum Lizenzwesen (EU) Nr. 1178/2011 und zu den Flugschulen (EU) Nr. 290/2012 sind auch in Deutschland anzuwenden.

Zur Zeit werden die Handbücher für die ATO angepasst und sind erstellt worden. Das Betriebshandbuch und die Ausbildungshandbücher sind fast fertig. Wir rechnen damit, diese bis zum Ende Februar einreichen zu können. Die meisten geänderten Ausbildungsnachweise sind auch schon fertig und wurden im Laufe des letzten Jahres von der Bezirksregierung Düsseldorf „genehmigt“.

Um die Anforderungen aus Anhang VII der Verordnung (EU) Nr. 290/2012 erfüllen zu können, ist ein ATO Programm entwickelt worden. Dieses ist noch nicht ganz fertig. Es steht als Beta-Version zur Verfügung. Die Fluglehrer können beim Vereins-Administrator einen Zugang zur Nutzung anfordern. Dies kann auch für den Umfang der Nutzung der Rechte vereinsintern differenziert werden (z. B. darf einer nur die Schülerakte bearbeiten, ein anderer die Fluglehrer und ein weiterer die Schulflugzeuge).

Hat man das Password, können bereits bei den Schülern die Unterlagen eingespeichert werden. Sind Unterlagen nicht vollständig oder abgelaufen (z.B. das Medical) erscheint der Schüler in rot im Smartphone und darf nicht ausgebildet werden bevor die Unterlagen aktualisiert sind. Weiter kann der Lernfortschritt im Ausbildungsnachweis erfasst werden.

Für die Fluglehrer ist es wie gehabt, Medicals und Lehrberechtigungen können eingepflegt und kontrolliert werden. Ferner besteht die Warnmöglichkeit, wann etwas abläuft. Auch sind die Ausbildungsflugzeuge bereits in das neue Programm überführt worden. Auch hier können die Unterlagen aktualisiert werden. Sind die Unterlagen eines Ausbildungsflugzeuges nicht OK erscheint das Stopzeichen im Smartphone.

Eine weitere Möglichkeit zur Kontrolle der Unterlagen besteht über die Erstellung von Prüflisten. Bitte die Unterlagen überprüfen und kontrollieren, ob alle Lehrer und Ausbildungsgeräte erfasst sind. Fehlende und aktuelle Unterlagen einpflegen, damit der Übergang auch problemlos erfolgen kann. Es gibt noch viel Arbeit für uns alle. Packen wir es an, damit wir weiterhin viel Freude am Fliegen haben.

Mitteilung ATO