Im neuen Part-ML als „AMP“ abgekürzt ergeben sich geänderte Rechtsbezüge
Vor fast einem Jahr trat der Part-ML in Kraft. Das L soll als „Light“ für vereinfachte Maßnahmen der Instandhaltung stehen. In diesem Zusammenhang ergeben sich auch geänderte Anforderungen an unsere Instandhaltungsprogramme. Diese werden nun auch als AMP abgekürzt, was für „Aircraft Maintenance Program“ steht. Damit hat nun die englische Bezeichnung unsere deutsche Abkürzung IHP regulatorisch verdrängt.
Im Folgenden wollen wir zusammenfassen und darlegen, wo Änderung betroffen sind und vor allem was in diesem Fall zu tun ist.
… Instandhaltungsprogramm (AMP) vorliegen. Warum muss ich eine Anpassung vornehmen?“
Grundsätzlich behalten die zur Einführung des Part-ML am 24.03.2020 gültigen Instandhaltungsprogramme ihre Gültigkeit. Inhaltlich gibt es keine geänderten Anforderungen und bei gleicher Ausrüstung des Luftfahrzeugs kann das AMP inhaltlich bestehen bleiben.
Die entsprechenden Verweise auf das Luftrecht müssen hingegen angepasst werden. So findet sich das Instandhaltungsprogramm nun in Paragraph ML.A.302 anstelle von M.A.302. Die vermeintlich kleine Änderung des Buchstabens reicht jedoch meist nicht aus, weswegen wir dringend empfehlen einen Abgleich zwischen der „neuen“ Vorlage des DAeC oder des LBA und dem eigenen (selbsterklärten) Instandhaltungsprogramm zu machen.
Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) informiert auf seiner Website kompakt zu Instandhaltungsprogrammen ab dem 24.03.2020, siehe (1).
In kompakter Darstellung ist ein Verweis auf eine Mitteilung der EASA zu Instandhaltungsprogrammen unter Part-ML hilfreich. Das „Safety Information Bulletin“ (SIB) Nummer 2020-05 ist mit einem Rundschreiben vergleichbar. Es ist unten verlinkt (4). Darüber hinaus hat die EASA bildlich eine Ausgabe des Sunny Swift gewidmet, siehe (5).
Grundsätzlich lohnt ein Blick in die Verordnung selbst. In Verlinkung 2 findet sich ab Seite 45 der Part-ML. Darüber hinaus empfiehlt der Autor einen Blick in die EASA „Easy Access Rules“ zur Instandhaltung (siehe Verlinkung 3), in denen ab Seite 846 der Part-ML zu finden ist. Vorteilhaft ist die bereits ergänzten Verweise zum AMC Material, welches Erläuterungen des Verordnungstextes gibt.
Auf der Seite des LBA (Link 1) gibt es Vorlagen zur Erstellung des Instandhaltungsprogramms. Diese sind entsprechend kommentiert, sodass für das Ausfüllen eine Anleitung vorliegt.
Darüber hinaus hat der Deutsche Aero Club (DAeC) auf seiner Internetseite Vorlagen für AMPs veröffentlicht.
Folgende zwei Handlungsempfehlungen gibt es in der aktuellen Situation für Halter:
Im folgenden eine kompakte Zusammenfassung von Informationen zum Instandhaltungsprogramm (AMP).
Das Wartungshandbuch allein berücksichtigt jedoch nicht alle Bereiche der Instandhaltung. So müssen folgende Punkte zusätzlich beachtet werden:
Diese Maßnahmen sind nicht automatisch einem Wartungshandbuch zu entnehmen. Das AMP bündelt jegliche Instandhaltungsinformationen eines Luftfahrzeugs.
Hier ein Auszug aus dem Paragraph ML.A.302:
Anmerkung:
Im jährlichen Rhythmus wird das AMP bei der Lufttüchtigkeitsprüfung auf seine Korrektheit überprüft. Die inhaltliche Kontrolle geht meist einher mit der Lufttüchtigkeitsprüfung (ARC). Bei unzufriedenstellendem Inhalt muss der Lufttüchtigkeitsprüfer (ARS) ein Finding ausstellen. In den meisten Fällen lässt sich das AMP jedoch schnell anpassen.
Unter anderem…
jegliche geforderte Instandhaltungsmaßnahmen nach Part-ML in Übereinstimmung mit dem für das LFZ genehmigte/erklärte AMP durchgeführt UND freigegeben sind.
Außerdem müssen selbstverständlich weitere Forderungen wie ein gültiges ARC in Kombination mit einem gültigem Lufttüchtigkeitszeugnis, der lufttüchtiger Zustand, oder korrekt eingebaute Ausrüstung vorliegen.
Die Verantwortung dafür liegt beim Halter (gem. ML.A.201).
Auf eine gute Flugsaison, fliegerische Grüße,
Emil Pluta, Vizepräsident Technik
Bei Fragen oder Anregungen zum Wechsel der Software im Bereich Technik: pluta@aeroclub-nrw.de