In dieser Woche wird von der EASA ein „Season Opener“ für die Allgemeine Luftfahrt veranstaltet. Die Veranstaltung findet digital statt am 28. und 29.4.2021. Themen sind unter anderem:

Day 1 (28.4.21)

Day 2 (29/04/2021)

10:00 – 12:00 CET (UTC +2) – Lufttüchtigkeit und Wartung: Die Wartung von GA-Flugzeugen ist ein wesentlicher Bestandteil des sicheren Fluggenusses. Die Ausrüstung muss in bestem Zustand sein, wenn Wir werden Unfälle reduzieren und Leben retten. Sie erfahren mehr über Part M Licht, Technikerlizenzierung, Teil 21 Licht und CS-STAN.

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zur Registrierung Saisonauftakt der EASA General Aviation 2021

Um in den Vereinen das Fliegen preiswert zu gestalten, müssen die nicht komplexen Arbeiten auch durch die Vereine selbst und während der Flugsaison schnell erfolgen. Dazu bedarf es qualifizierte Mitglieder.

Die EASA (European Union Aviation Safety Agency) erstellt die Vorschriften und Regeln, denen alle Flugzeuge unterliegen. Auch regelt die EASA, wer die notwendigen Arbeiten ausführen darf und welche Qualifikationen vorhanden sein müssen. Den Rahmen dafür gibt die Europäischen Verordnung EU VO 2018/1139 (Basic Regulation) vor, die für den Luftsport wichtigen Details sind in der EU VO 2019/1383 (Continuing Airworthiness= Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit) und dort im Part ML (Maintenance light) aufgeführt. Hier findet man auch, wer nach den Arbeiten die Fluggerät zum Fliegen freigeben darf, nicht zu vergessen die Prüfung der zugehörigen Dokumentation und wer das jährliche neue ARC (Airworthiness Review Certificate) ausstellen darf.

Um die geforderten Qualifikationen zu erreichen gibt es die im Folgenden beschriebenen Wege.

Mit der Teilnahme an Ausbildungs-Lehrgängen des DAeC lassen sich die unterschiedlichsten Qualifikationen für Arbeiten an Flug-Geräten erwerben. Die Richtlinien und Inhalte sind hier zu finden: www.daec.Ausbildungsrichtlinien Tech. Personal (Daec.de)

Mit erfolgreichem Abschluss eines Lehrganges erhalten die Teilnehmenden den Technischen Ausweis mit dem Eintrag der erworbenen Qualifikationen.
Zum Erhalt der Qualifikationen sind die Auflistung der durchgeführten Arbeiten bzw. Freigaben und der Besuch von Fortbildungs-Lehrgängen des DAeC notwendig. Als Mitglied des AEROCLUB |NRW ist die kostenlose Haftpflichtversicherung für die ausgeführten Tätigkeiten eingeschlossen.

Um dann eine der in EU VO 2018/1142 Punkt 66.A.ff beschriebenen L-Lizenzen zu erwerben, die das Freigeben von Arbeiten an Fluggeräten erlauben, ist eine Prüfung durch das LBA vorgeschrieben. In der Anlage VII der genannten VO sind die erforderlichen Grundkenntnisse aufgeführt.
Vorbereitungen auf diese Prüfungen werden auch vom DAeC angeboten.
Beste Voraussetzungen für das Bestehen der Prüfungen ist der Besitz eines Technischen Ausweises.

BesitzerInnen der L-Lizenzen können, als im Verein ehrenamtlich Arbeitende, schnell und preiswert die bearbeiteten Fluggeräte wieder freigeben.

Die L-Lizenzen können individuell zum Status als ARS Airworthiness Review Staff erweitert werden, um Lufttüchtigkeits-Prüfungen durchzuführen und die jährlichen ARC (Airworthiness Review Certificate) auszustellen.

Der Technische Ausweis eröffnet viele Möglichkeiten.

Ansprechpartner

Walter Linden, Vorsitzender des Technischen Ausschuss NRW, E-Mail: ta@aeroclub-nrw.de

Die Technische Betriebe des AEROCLUB sind nun eine „Combined Airworthiness Organization“ (CAO)

Durch das Wirksamwerden des Part-ML am 24. März 2020 wurden die EASA Regularien geändert, auf denen die Genehmigungen für die Technischen Betriebe des AEROCLUB | NRW e.V. basieren. Die bisherigen Genehmigungen als DE.MG.0501 für unsere CAMO und DE.MF.0501 für unseren Instandhaltungsbetrieb sind ersetzt worden. Die Genehmigungen erlaubten uns das Prüfen der Lufttüchtigkeit und anschließender ARC-Ausstellung sowie das Durchführen von komplexen Instandhaltungsaufgaben. Diese Berechtigungen sind jedoch nicht verloren, sondern bleiben ohne Einschränkung bestehen. Einzig die Organisationsbezeichnung und formale Hintergründe haben sich geändert.

Die Genehmigungen bestehen seit Anfang April über unsere „Combined Airworthiness Organization“ (CAO) fort. Wie der Name bereits erahnen lässt, werden in dieser Organisationsform verschiedene Berechtigungen mit Einfluss auf die Lufttüchtigkeit vereint. Mit der neuen Genehmigungsnummer DE.CAO.0019 bleiben die Privilegien zur Prüfung (und Aufrechterhaltung) der Lufttüchtigkeit sowie die Instandhaltung formal bestehen.

Die CAO wurde von der EASA im Zuge weiterer Vereinfachungen im Bereich der General Aviation eingeführt (Stichwort GA Roadmap). Die neue Organisationsform als Ersatz für MF- und MG-Betriebe kann als „2-in-1 Organisation“ für Instandhaltung und Management/Lufttüchtigkeit bezeichnet werden.

Was ändert sich nun für die Mitglieder beziehungsweise Halter, die Leistungen der technischen Betriebe (z.B. Lufttüchtigkeitsprüfung oder Freigaben der Instandhaltung) in Anspruch genommen haben? Die gute Nachricht: es ändert sich nichts. Wie bereits in der Grafik zu sehen, bleibt der Umfang der Berechtigung in der CAO bestehen und es können weiterhin alle Freigaben und Prüfungen wie gewohnt durchgeführt werden. Geändert oder neu hinzugefügt wurden hingegen fast ausschließlich Formalitäten. Dies fällt unter anderem bei der Genehmigungsnummer oder bei der Nummerierung von Formularen (das ARC ist ab sofort bspw. als Form 15c und nicht mehr als Form 15b ausgestellt) auf.

Zum Schluss noch eine wichtige Anmerkung für alle Halter mit einem Flugzeug, das in Annex I der EASA Grundverordnung geführt wird und daher national geregelt wird (z.B. Oldtimer, Eigenbauten, …): Nationale CAMO (LBA.MG.0501) sowie nationaler Instandhaltungsbetrieb (LBA.MF.0501) bleiben bestehen! Die CAO deckt die nationalen Ausnahmen nicht ab, es ist keine Übernahme vorgesehen. Daher bleibt für alle Einzelstücke, Oldtimer, etc. die nationale Genehmigung bestehen.

Links

Aktuell kursieren im Internet, diverse E-Mails bezüglich der Umschreibung, der Technischen Ausweise des AEROCLUB │ NRW und der anderen Landesverbände. Zurzeit ist der Sachstand  folgender.

Mit der Veröffentlichung der EU Verordnung 2018/1142 wurde uns mitgeteilt, wie das Prüferwesen EASA aufgebaut ist und welche Qualifikationen dafür erforderlich sind.

Vor einigen Wochen, wurde die EU Verordnung 2019/1382 veröffentlicht. Diese beschreibt die Änderungen, die sich für uns ergeben, bezüglich der Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit, Part ML.

Beide Verordnungen haben nur eines gemeinsam, sie betreffen uns als Techniker, die die Vereinsflieger warten und instand setzten.

Aufgrund der EU Verordnung 2018/1142 können unsere Ausweise auf L-Lizenzen umgeschrieben werden, mit dem „Schönheitsfehler“, dass man Tätigkeiten nur im Bereich Pilot Owner freigeben darf. Eine solche Umschreibung macht keinen Sinn.

Wofür ist der Ausweis dann noch gut?

Der DAeC auf Bundesebene und die Landesverbände waren in den letzten Jahren diesbezüglich nicht untätig. Als Ergebnis der Verhandlungen mit dem LBA kam folgendes zustande:

Das LBA ist gerade dabei, einen Umwandlungsbericht bezüglich der Technischen Ausweise und L-Lizenzen zu erstellen. Dieser Bericht bildet die Rechtsgrundlage zur Umschreibung der Ausweise über Pilot Owner hinaus. Er wird wohl im Dezember 2019 fertig sein.

Dann wird bei der Umschreibung auf die L-Lizenz alles eingetragen wozu der Ausweis berechtigt, außer Anhang VII (komplexe Instandhaltung). Das war auch zu LBA Zeiten so.

Man kann durch eine Ergänzungsprüfung beim LBA eine vollwertige L-Lizenz (incl. Anhang VII) erwerben.

In den Genuss der Umschreibung können nur Mitglieder kommen, deren Technischer Ausweis am 30.09.2019 gültig war.

Sobald wir neue Informationen haben, werden wir euch benachrichtigen.

Euer
Technische Ausschuss