Seit Ende 2019 können Inhaber des Technischen Ausweises ihren Nachweis in eine L-Lizenz umschreiben lassen, sofern der Technische Ausweis am 01.10.2019 gültig war. Die L-Lizenz hat eine Gültigkeit von fünf Jahren und muss anschließend verlängert werden. Für die Verlängerung ist lediglich ein Antrag erforderlich – Aufzeichnungen der Tätigkeiten (Anlage 1 zur 19-L_Logbuch-Kategorie) müssen nicht eingereicht werden.
Anforderungen für die L-Lizenz
Gemäß der EU-Verordnung 1324/2014 wird für die Ausübung der L-Lizenz eine Tätigkeit von 100 Tagen in zwei Jahren gefordert. Da diese Vorgabe für viele private L-Lizenzinhaber nicht realistisch ist, wurde am 26.07.2024 die NFL 2024-2-796 veröffentlicht. Laut dieser Regelung reicht es aus, wenn Inhaber der L-Lizenz in den vergangenen 2 Jahren an 25 Tagen (je 8 Stunden) als Instandhalter tätig waren.
Empfehlung zur Verlängerung
Wir empfehlen allen Inhabern einer L-Lizenz, diese rechtzeitig zu verlängern. Der AEROCLUB | NRW hat entschieden, die technischen Fortbildungen künftig in zwei Kategorien aufzuteilen:
1. Technischer Ausweis ohne L-Lizenz
Für die Verlängerung des Technischen Ausweises ist innerhalb von 5 Jahren die Teilnahme an einem Fortbildungslehrgang notwendig.
2. L-Lizenz
Inhaber der L-Lizenz müssen alle 2 Jahre eine Fortbildung absolvieren. Dies ist Voraussetzung, um den kostenfreien Versicherungsschutz weiterhin in Anspruch nehmen zu können und über aktuelle EU-Verordnungen informiert zu bleiben.
Fortbildungen und Prüfertagungen
Die Fortbildungen finden im Rahmen der Prüfertagungen statt und gelten sowohl für die Verlängerung der L-Lizenz als auch des Technischen Ausweises. In Kürze informieren wir euch, wie ihr eure L-Lizenz erweitern könnt, falls dies bisher nicht erfolgt ist.
Erste Fortbildung 2025
Die erste Fortbildung des neuen Jahres findet statt:
Wann: Sonntag, 19.01.2025, um 10:00 Uhr
Wo: Flugplatz Bergneustadt „Auf dem Dümpel“
Anmeldungen: Online über Vereinsflieger:
Fortbildung für L-Lizenz-Inhaber (LT 25-01)
Euer TA-Team