Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes

Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes

Veröffentlicht von , 27. März 2013

Was Vereine für die Neuregelungen berücksichtigen sollen
Am 01.03.2013 hat der Bundesrat wichtigen Änderungen für gemeinnützige Vereine zugestimmt. Damit das „Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes“ in Kraft treten kann, muss es noch durch den Bundespräsidenten ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden.

Der Übungsleiterfreibetrag steigt von 2.100 Euro auf 2.400 Euro jährlich und der Ehrenamtsfreibetrag wird von 500 Euro auf 720 Euro pro Jahr angehoben. Außerdem erhöht sich die Steuerfreigrenze für jährliche Einnahmen der Vereine aus sportlichen Veranstaltungen von bisher 35.000 Euro auf 45.000 Euro.

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