Laut § 22 der Satzung des AEROCLUB | NRW e. V. werden die Vorsitzenden der Ausschüsse und deren Mitglieder durch das Präsidium berufen. Jeweils ein Präsidiumsmitglied hat Sitz und Stimme in dem ihm zugewiesenen Ausschuss. Die Ausschüsse geben sich Geschäftsordnungen, die der Zustimmung durch das Präsidium bedürfen. Der Vorsitzende des Satzungsausschusses ist der Justitiar des Verbandes.