Förderung der Übungsarbeit auch für Modellflugvereine abrufbar!

Förderung der Übungsarbeit auch für Modellflugvereine abrufbar!

Veröffentlicht von , 03. Februar 2015

Der Modellflug hat die Anerkennung der Gemeinnützigkeit laut Katalog der Gemeinnützigen Zwecke (§ 52 Abs.2 AO) erhalten.

Was bedeutet das konkret für unsere Modellflugvereine, die ja bisher von der sogen. „Übungsleiterpauschale“ ausgenommen waren?
Ihr dürft jetzt genauso wie alle anderen Luftsportsparten für die Arbeit eurer Trainer, Betreuer etc. Gelder über den LSB beantragen!

Was muss ich tun?
Ab dem 01. März könnt ihr das Antragsformular und die Förderrichtlinien des Landessportbundes
HIER abrufen. Antragsjahr ist das Kalenderjahr. Im Hinblick auf eine reibungslose organisatorische Abwicklung des Förderverfahrens und zur Sicherstellung einer fristgerechten Auszahlung der Zuwendung gemäß Nummer 7.3 dieser Richtlinie ist der Antrag beim Landessportbund NRW, Postfach 10 15 06, 47015 Duisburg, bis zum 31.05. des Antragsjahres einzureichen. Der Antrag kann schriftlich mit einem Antragsformular oder online auf der Homepage des Landessportbundes, www.lsb-nrw.de, gestellt werden.

Warum ist das jetzt möglich?
Dieser Möglichkeit ist ein langer „Kampf“ voraus gegangen. Viele ehren- wie hauptamtliche Mitarbeiter haben sich für euch in Politik und Verwaltung eingesetzt, um diesen Erfolg zu ermöglichen.
Das mag alles recht unscheinbar klingen, ist aber extrem wichtig für das Selbstverständnis und die Anerkennung eurer/unserer Vereinsarbeit in Politik und Gesellschaft.