Der wichtigste und dringlichste Schritt ist die lokale Abstimmung der Vereinsvorstände bzw. Flugplatzhalter mit den Verwaltungen und Politikern der jeweiligen Kommunen und Landkreise.
Nachricht vom 10.11.2014
Original Nachricht vom 29.09.2014
Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist infolge der notwendigen Flächeninanspruchnahme oft mit erheblichen Nutzungskonkurrenzen verbunden, die gegebenenfalls zu sogenannten Tabuzonen führen. Die Notwendigkeit von bereits bestehenden Bauschutzzonen für Verkehrsflughäfen ist für Politik und Allgemeine Öffentlichkeit leicht einzusehen. Doch wie verhält es sich mit „Segelfluggeländen“ und „Sonderlandeplätzen“, die ohne solche Zonen auskommen müssen und deren Platz(runden)verkehr durch eine zunehmende „Verspargelung“ der Umgebung durch Windräder erheblich beeinträchtig würde. In diesem Zusammenhang gilt für uns Luftsportvereine bzw. Flugplatzhalter sich so früh wie möglich in das Ausweisungsverfahren für Vorranggebiete für Windenergieanlagen(WEAs) bei den Kommunen und Landkreisen einzumischen. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung stellen sich zwei Bezirksregierungen als Vorreiter dar: Arnsberg und Münster. Interessierten Kreisen der Öffentlichkeit wird die Möglichkeit gegeben, die Planungsunterlagen vor Ort bei den Landkreisen und Bezirksregierungen oder aber online nicht nur einzusehen, sondern auch kritisch zu kommentieren oder gar Einspruch zu erheben. Geplant ist ein Treffen vom Präsidium des DAEC Landesverbandes NRW mit Vertretern der Landesregierung.
Der wichtigste und dringlichste Schritt ist jedoch die lokale Abstimmung der Vereinsvorstände bzw. Flugplatzhalter mit den Verwaltungen und Politikern der jeweiligen Kommunen und Landkreise.
Für das Präsidium des DAEC Landesverbandes NRW
Dr. Karl-Dieter Lerch, Vizepräsident