[Update] Windenergie und Flugplätze

[Update] Windenergie und Flugplätze

Veröffentlicht von , 17. März 2015

Der wichtigste und dringlichste Schritt ist die lokale Abstimmung der Vereinsvorstände bzw. Flugplatzhalter mit den Verwaltungen und Politikern der jeweiligen Kommunen und Landkreise.


Nachricht vom 10.11.2014

Windenergie und Flugplätze

  1. Schreiben des AEROCLUB | NRW an den Verkehrsminister NRW Herrn Groschek vom 02.10.2014: Download Schreiben Verkehrsminister
  2. Antwort des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, Herrn Hülsheger vom 31.10.2014: Download Antwortschreiben Ministerium

Original Nachricht vom 29.09.2014

Im Rahmen des Landesentwicklungsplanes NRW sind über die Ebene der Bezirksregierungen und Landkreise die Kommunen aufgefordert worden, Vorranggebiete für die Aufstellung von Windenergieanlagen auszuweisen.

Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist infolge der notwendigen Flächeninanspruchnahme oft mit erheblichen Nutzungskonkurrenzen verbunden, die gegebenenfalls zu sogenannten Tabuzonen führen. Die Notwendigkeit von bereits bestehenden Bauschutzzonen für Verkehrsflughäfen ist für Politik und Allgemeine Öffentlichkeit leicht einzusehen. Doch wie verhält es sich mit „Segelfluggeländen“ und „Sonderlandeplätzen“, die ohne solche Zonen auskommen müssen und deren Platz(runden)verkehr durch eine zunehmende „Verspargelung“ der Umgebung durch Windräder erheblich beeinträchtig würde. In diesem Zusammenhang gilt für uns Luftsportvereine bzw. Flugplatzhalter sich so früh wie möglich in das Ausweisungsverfahren für Vorranggebiete für Windenergieanlagen(WEAs) bei den Kommunen und Landkreisen einzumischen. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung stellen sich zwei Bezirksregierungen als Vorreiter dar:  Arnsberg und Münster. Interessierten Kreisen der Öffentlichkeit wird die Möglichkeit gegeben, die Planungsunterlagen vor Ort bei den Landkreisen und Bezirksregierungen oder aber online nicht nur einzusehen, sondern auch kritisch zu kommentieren oder gar Einspruch zu erheben. Geplant ist ein Treffen vom Präsidium des DAEC Landesverbandes NRW mit Vertretern der Landesregierung.
Der wichtigste und dringlichste Schritt ist jedoch die lokale Abstimmung der Vereinsvorstände bzw. Flugplatzhalter mit den Verwaltungen und Politikern der jeweiligen Kommunen und Landkreise.

Öffentlichkeitsbeteiligung vom 22.8. – 22.12.2014 (Arnsberg)

Öffentlichkeitsbeteiligung vom 18.08. -19.12.2014 (Münster)

Bezirksregierung Detmold (Zur Zeit keine Offenlegung, jedoch Ausweisung von Flugplätzen als mögliche Tabuzonen)

Bezirksregierung Köln

  • zur Zeit keine Offenlegung

Bezirksregierung Düsseldorf

  • zur Zeit keine Offenlegung

Für das Präsidium des DAEC Landesverbandes NRW
Dr. Karl-Dieter Lerch, Vizepräsident