Text: Boris Langanke, Quelle: VIBSS
Text: Boris Langanke, Quelle: VIBSS
Der Deutsche Olympische Sportbund e.V. zahlt zur Abgeltung der unter Ziffer 4 aufgeführten Musiknutzungen der Berechtigten nach Ziffer 1 eine jährliche Pauschale. Folgende für Luftsportvereine relevante Musiknutzungen (Auszug) der Berechtigten sind durch Zahlung der Vergütung abgegolten, soweit die Musizierenden keine Entlohnung erhalten.