Alle Betroffenen können jetzt auf der Grundlage der Ruhendvereinbarung die Widersprüche einreichen, ohne befürchten zu müssen einen kostenpflichtigen Widerspruchsbescheid von der BNetzA zu erhalten. Nähere Informationen zum Verfahren und die Muster für die Widersprüche sind auf der DAeC Seite zu finden unter www.daec.de/service/musterverfahren/
Quelle: DAeC e.V.