Die Umstellung des Kanalrasters im VHF Flugfunk (117,975-137 MHz) von 25 kHz auf 8,33 gilt europaweit und ist für alle Mitgliedsstaaten durch die europäische Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1079/2012 geregelt (NfL 1-442-15) verbindlich. In der Pressemitteilung wird auf die relevanten Bezugsdokumente, die für die Umstelllung maßgeblich sind, hingewiesen.
Gem. Art. 4 (5) der Durchführungsverordnung müssen bis zum 31.12.2017 die Sprechfunkgeräte aller Bodenfunkstellen (NfL 2-151-15) und Luftfahrzeuge umgerüstet werden.
Pressemitteilung der Bundesaufsicht für Flugsicherung:
28,33 kHz in Europa – Die Uhr tickt im aeronautischen Sprechfunk“
Quelle: www.baf.bund.de