BAF empfiehlt frühzeitige Umstellung der Frequenzzuteilung

BAF empfiehlt frühzeitige Umstellung der Frequenzzuteilung

Veröffentlicht von , 12. Oktober 2016

Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) empfiehlt in ihrer Pressemeldung vom 11. Oktober allen Frequenznutzern, die Umstellung der Frequenzzuteilungen auf den neuen Kanalabstand 8,33 kHz frühzeitig zu beantragen.

Die Umstellung des Kanalrasters im VHF Flugfunk (117,975-137 MHz) von 25 kHz auf 8,33 gilt europaweit und ist für alle Mitgliedsstaaten durch die europäische Durchführungsverordnung (EU)  Nr. 1079/2012 geregelt (NfL 1-442-15) verbindlich. In der Pressemitteilung wird auf die relevanten Bezugsdokumente, die für die Umstelllung maßgeblich sind, hingewiesen.

Gem. Art. 4 (5) der Durchführungsverordnung müssen bis zum 31.12.2017 die Sprechfunkgeräte aller Bodenfunkstellen (NfL 2-151-15) und Luftfahrzeuge umgerüstet werden.

Pressemitteilung der Bundesaufsicht für Flugsicherung:
28,33 kHz in Europa – Die Uhr tickt im aeronautischen Sprechfunk“

Quelle: www.baf.bund.de