Diese Verordnung regelt umfassende Änderungen in der Festlegung technischer Vorschriften und Verwaltungsverfahren im Bezug auf den Flugbetrieb in Zusammenhang mit der Verordnung (EU) Nr. 216/2008 („Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Zivilluftfahrt und zur Errichtung einer Europäischen Agentur für Flugsicherheit“).
Hintergrund für das so genannte Opt-out durch die Bundesrepublik ist die Tatsache, dass sowohl für Segelflugzeuge, als auch für Ballone derzeit eigenständige Regelwerke bei der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) im Auftrag der EU-Kommission erstellt werden und eine jetzige Umsetzung der vorangenannten EU-Verordnung zu einer unverhältnismäßigen Mehrbelatsung für Luftfahrzeugbetreiber führen würde.