Mit der NfL 1-1083-17 hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur am 28. Juli 2017 ein vorübergehendes Gebiet mit Flugbeschränkungen für die Durchführung des Red Bull Air Race am Lausitzring festgelegt.
ED-R „Lausitzring“:
Flüge nach Siuchflugregeln sowie der Aufstieg von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen sind in diesem Gebiet untersagt. Ausgenommen von der Beschränkung sind Flüge, die an dem Red Bull Air Race Euro Speedway beteiligt sind, Staatsluftfahrzeuge, Flüge der Polizei sowie des Rettungsdienstes und Katastrophenschutzes nach vorheriger Genehmigung durch die zuständige Flugverkehrskontrollstelle. Anfragen zum Durchflug können über Sprechfunk jederzeit gestellt werden.
Zuwiederhandlungen werden strafrechtlich verfolgt.