Am 03. August 2017 hat die Deutsche Flugsicherung mit der NfL 1-1099-17 im Auftrag des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur die Bekanntmachung über die vorübergehende Festlegung eines Gebietes mit Flugbeschränkungen veröffentlicht. Grund hierfür ist das diesjährige Oktoberfest in München.
ED-R „München“
In der ED-R „München“ sind sämtliche Flüge untersagt; Ausgenommen Staatsluftfahrzeuge, Flüge der Polizei, des Rettungsdienstes und Katastrophenschutzes sowie Flüge nach Instrumentenflugregeln (IFR) ab einer Höhe vpn 5.500ft MSL
Alle Flüge, die zu einem Durch-, Ein- oder Ausflug bei Sichtflugregeln berechtigt sind, haben sich im Vorfeld des Fluges bei der Polizeihubschrauberstaffel Bayern anzumelden (Tel.: +49 89 79302-133 // Freq.: 122,800 MHz „Police Info“). Während des Aufenthaltes in dem Gebiet mit Flugbeschränkungen ist einer dauerhafte Hörbereitschaft auf der Frequenz 122,800 MhZ „Police Info“ sicherzustellen.
Zuwiederhandlungen werden strafrechtlich verfolgt.