Flugbeschränkungen anlässlich des 500. Reformationstages

Flugbeschränkungen anlässlich des 500. Reformationstages

Veröffentlicht von , 19. Oktober 2017

Anlässlich des 500. Reformationstages am 31. Oktober 2017 hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur mit der NfL 1-1139-17 und der NfL 1-1140-17 ein vorübergehendes Gebiet mit Flugbeschränkungen sowie ein vorübergehendes Gebiet mit Funkkommunikationspflicht (RMZ – Radio Mandatory Zone) in der FIR BREMEN errichtet.

Flugbeschränkungen im „ED-R Wittenberg“:

  • Horizontale Begrenzung: Ein Kreis mit einem Radius von 3NM um den Punkt 51° 51′ 26“ N  012° 38′ 54“ O
  • Vertikale Begrenzung: Von GND bis FL100
  • Zeitliche Wirksamkeit: Vom 31.10.2017, 0600UTC bis zum 31.10.2017 2359UTC

Alle Flüge einschließlich des Betriebs von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen – mit der Ausnahme von Einsatzflügen der Streitkräfte, der Polizei, des SAR- und Katastrophenschutzsdienstes, Staatsluftfahrzeugen und IFR-Flügen oberhalb einer höhe von 4.000ft MSL – sind in der „ED-R Wittenberg“ untersagt.
Zuwiderhandlungen werden nach §62 LuftVG strafrechtlich verfolgt.

Gebiet mit Funkkommunikationspflicht (RMZ):

  • Horizontale Begrenzung: Ein Kreis mit einem Radius von 9NM um den Punkt 51° 51′ 26“ N  012° 38′ 54“ O
  • Vertikale Begrenzung: Von GND bis FL100
  • Zeitliche Wirksamkeit: Vom 31.10.2017, 0600UTC bis zum 31.10.2017 2359UTC

Luftfahrzeuge, die nach Sichtflugregeln operieren – mit der Ausnahme von Flügen der  Polizei und des SAR- und Katastrophenschutzsdienstes – haben die Frequenz 122,800 MHz mit dem Rufzeichen „Police Info“ zu nutzen. Vor dem Einflug in die beschriebene RMZ hat eine Erstmeldung mit folgenden Angaben zu erfolgen:[su_pullquote align=“right“]Beispiel: „Police Info, D-EOKI, Cessna 172, 12NM südwestlich Wittenberg, 3.500ft, beabsichtige Durchflug der RMZ mit Kurs 010.“ [/su_pullquote]

  • Kennung der gerufenen Station,
  • Rufzeichen und Luftfahrzeugmuster,
  • Standort, Flughöhe und Absichten.

Während des Durchfluges der RMZ ist dauernde Hörbereitschaft auf der beschriebenen Frequenz aufrechtzuerhalten. Der Ausflug aus der RMZ ist ebenfalls per Funkspruch zu melden. Sollte durch die Bodenfunkstelle keine Antwort erfolgen, kann der Flug durch die RMZ dennoch mit Aufrechterhaltung der Hörbereitschaft fortgesetzt werden.
Eine vorherige telefonische Anmeldung bei dem Führungsstab „Reformation 2017“ der Ploizeidirektion Sachen-Anhalt-Ost wird empfohlen.