Flugbeschränkungen im „ED-R Wittenberg“:
Alle Flüge einschließlich des Betriebs von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen – mit der Ausnahme von Einsatzflügen der Streitkräfte, der Polizei, des SAR- und Katastrophenschutzsdienstes, Staatsluftfahrzeugen und IFR-Flügen oberhalb einer höhe von 4.000ft MSL – sind in der „ED-R Wittenberg“ untersagt.
Zuwiderhandlungen werden nach §62 LuftVG strafrechtlich verfolgt.
Gebiet mit Funkkommunikationspflicht (RMZ):
Luftfahrzeuge, die nach Sichtflugregeln operieren – mit der Ausnahme von Flügen der Polizei und des SAR- und Katastrophenschutzsdienstes – haben die Frequenz 122,800 MHz mit dem Rufzeichen „Police Info“ zu nutzen. Vor dem Einflug in die beschriebene RMZ hat eine Erstmeldung mit folgenden Angaben zu erfolgen:[su_pullquote align=“right“]Beispiel: „Police Info, D-EOKI, Cessna 172, 12NM südwestlich Wittenberg, 3.500ft, beabsichtige Durchflug der RMZ mit Kurs 010.“ [/su_pullquote]
Während des Durchfluges der RMZ ist dauernde Hörbereitschaft auf der beschriebenen Frequenz aufrechtzuerhalten. Der Ausflug aus der RMZ ist ebenfalls per Funkspruch zu melden. Sollte durch die Bodenfunkstelle keine Antwort erfolgen, kann der Flug durch die RMZ dennoch mit Aufrechterhaltung der Hörbereitschaft fortgesetzt werden.
Eine vorherige telefonische Anmeldung bei dem Führungsstab „Reformation 2017“ der Ploizeidirektion Sachen-Anhalt-Ost wird empfohlen.