Neustrukturierung der CAMO im AEROCLUB | NRW e.V.

Neustrukturierung der CAMO im AEROCLUB | NRW e.V.

Veröffentlicht von , 19. Januar 2018

Neuausrichtung und Anpassung der technischen Betriebe an eine geänderte Umgebung

Die wichtigste Aussage zu Beginn

Der Verband wird seinen Service und seine Leistung umfänglich aufrechterhalten, ja noch in vielerlei Hinsicht optimieren und den Strukturen unseres Verbandes entsprechend praxisgerechter abbilden.

Diese notwendige Neustrukturierung erfolgt in enger Abstimmung mit dem LBA und ist in erster Linie den sich verändernden Rahmenbedingungen und Anforderungen in der technischen Landschaft geschuldet.

Die EASA will mit dem herannahenden Part ML in erster Linie die Eigenverantwortung der Halter mit entsprechender Flexibilität fördern.

Dieser Part ML wird ein eigenständiger Part in der EU VO 1321/2014 sein und ist explizit für die General Aviation (GA) erstellt worden.

Perspektivisch bedeutet dies, dass wir uns in der Technik neu aufstellen müssen, was uns aber auch die Möglichkeit eröffnet, unsere Serviceleistungen für unsere Halter zu verbessern, die sich durch selbsterklärte IHPs die Vereinfachung der Aufrechterhaltung und Überwachung der Lufttüchtigkeit selbst gestalten. Hierzu werden wir die jetzige „CAMOdata“ mit denselben Informationen anbieten, wie sie in der überwachten Umgebung bislang verfügbar waren.

Für die Luftfahrzeuge die unter ELA 2 fallen werden in dem neuen Part ML dieselben Regularien angewandt wie für Luftfahrzeuge die unter ELA 1 fallen. Dies bedeutet eine Vereinfachung für die Halter der ELA 2 Luftfahrzeuge, da sie auch hier SD-IHPs erstellen können und diese nicht mehr durch das LBA oder eine CAMO genehmigt werden müssen. Diese Erleichterung erspart immense Kosten, da das LBA für die Genehmigung oder Änderungen von IHPs Gebühren erhebt, wie sie für eine große Änderung in der Kostenverordnung des LBA hinterlegt ist.

 

Eine im Landesverband betriebene CAMO+ ohne eine dezidierte überwachte Umgebung ist demnach absolut ausreichend für Luftfahrzeuge, die:

  1. nicht gewerblich betrieben werden und
  2. nicht technisch kompliziert sind

Das sind vermutlich 100% aller Luftfahrzeuge der Verbandsmitglieder.

(vgl. M.A. 201 i)

Wichtige Ziele mit deren Umsetzung in 2018 begonnen wird

  • Die oben genannten Änderungen werden praxisgerecht in unserer Air-Software Umgebung umgesetzt und zu Verfügung gestellt. Der Verband gewährleistet den Betrieb und die Zurverfügungstellung der Online-Plattform CAMOdata, damit Eigentümer und Prüfer alle notwendigen LTAs, ADs etc. zeitnah bekommen. Natürlich auch die Datenerfassung der Luftfahrzeuge.
  • Die Plattform wird in ihrem Umfang erheblich erweitert. Dazu gehören u.a. Übermittlung von Informationen über eingepflegte SB, LTA, AD per Mail und/oder SMS. Sowie die Möglichkeit Statusmeldungen und Anweisungen komfortabel direkt einzupflegen.
  • Jeder Halter hat die Möglichkeit über CAMOdata für sein Luftfahrzeug ein entsprechendes Tracking durchzuführen. Es stehen ihm alle luftrechtlichen Anweisungen zu Verfügung, um die Umsetzung dieser Anweisungen eigenverantwortlich durchzuführen.
  • Die Serviceleistungen (s.u.) des Verbandes bzw. seiner CAMO+ werden strukturiert und kundenorientiert angeboten.
  • Die Eigenverantwortlichkeit der Halter wird durch die CAMO+ unterstützt um die größtmögliche Flexibilität für den Halter zu gewährleisten.
  • Die Kosten werden in einer neu überarbeiteten Preisliste dargestellt.

Die Serviceleistungen des Verbandes und seiner CAMO+

Die Betriebsgenehmigung als CAMO mit dem Privileg zur Erstellung von ARCs wird weiterhin gewährleistet. Jeder Halter kann durch unsere CAMO+ ein ARC bekommen.

Unbürokratische Unterstützung der Halter durch unsere CAMO+ bei der Erstellung selbsterklärter IHPs.

Erstellen und Genehmigen von individuellen IHPs für alle Halter.

Unterstützung der Halter im Falle von Überprüfungen durch die ACAM.

 

Fahrplan zur Neustrukturierung der CAMO

Für Neuverträge wird das Auslaufen der überwachten Umgebung seit Beginn des Jahres gültig sein. Das bedeutet, dass keine Verträge für die CAMO+ mit überwachter Umgebung mehr vereinbart werden.

Die vorhandenen Altverträge werden gemäß §8.1 des CAMO-Vertrages, mit einer Frist von 90 Tagen zum Ablaufdatum der gültigen Bescheinigung über die Prüfung der Lufttüchtigkeit ordentlich gekündigt. Im selben Atemzug kann selbstverständlich ein entsprechender Neuvertrag mit der CAMO des AEROCLUB | NRW e.V. abgeschlossen werden.

Alle vertraglich zugesagten Leistungen werden innerhalb der Vertragslaufzeit aufrechterhalten. Es wird also für alle laufenden Verträge bis zur regulären Vertragsbeendigung bei der überwachten Umgebung bleiben.

Der Wechsel seitens des Halters von der CAMO+ mit überwachter Umgebung zur CAMO+ ohne überwachte Umgebung ist jederzeit möglich.

Die oben aufgezählten Serviceleistungen der CAMO+, sowie die Nutzung der erweiterten Software-Umgebung CAMOdata werden mit den neuen Verträgen zur Verfügung gestellt. Mit gleichem Datum wird ebenfalls eine neue Gebührenordnung gültig.

 

Zum guten Schluss …

Sicherlich ist der Schritt den wir gehen, eine nicht zu unterschätzende Änderung im Umfeld unserer technischen Betriebe. Schließlich sind wir alle ja auch bislang brauchbar mit der überwachten Umgebung zurechtgekommen aber: „Das Bessere ist der Feind des Guten“.

Die Rahmenbedingungen ändern sich und wir müssen uns weiterentwickeln, damit Verband, Personal, Vereine und Halter auch in Zukunft eine zeitgemäße Basis für eine der schönsten Sportarten überhaupt haben.

 

Eure Ansprechpartner

Stefan Klett
Präsident und Betriebsleiter
stefan.klett@lsb.nrw
Tamara Neumann
Vizepräsidentin Technik
neumann@aeroclub-nrw.de
Hartmut Stadermann
CAMO
stadermann@aeroclub-nrw.de
Boris Langanke
Geschäftsführer
AEROCLUB | NRW e.V.
langanke@aeroclub-nrw.de
T: 0203 / 77844 -11
Roman Hermann
Sachbearbeiter
technische Betriebe
hermann@aeroclub-nrw.de
T: 0203 / 77844 -22
Markhin J. Carabio
Sachbearbeiter
technische Betriebe
carabio@aeroclub-nrw.de
T: 0203 / 77844 -21

Sollten noch Fragen offen sein, sprecht uns an, denn: „Redenden Menschen kann geholfen werden!“

Download neue Gebührenordnung.