Klage gegen Einrichtung der ED-R Köln

Klage gegen Einrichtung der ED-R Köln

Veröffentlicht von , 24. Oktober 2018

Auf Initiative und mit Unterstützung des AEROCLUB | NRW e.V. haben vier innerhalb der „ED-R Köln“ ansässige Kläger fristgerecht beim Verwaltungsgericht Berlin Klage erhoben gegen die vorübergehende Festlegung des Flugbeschränkungsgebietes anlässlich eines Staatsbesuches am 29.9.2018. Kläger sind unter anderem ein gewerblicher Luftfahrtunternehmer, der am 29.9. praktisch vollständig an der Ausübung seines Berufes gehindert wurde, ein Luftsportverein, der Halter eines Fluggeländes, Betreiber einer Segelflug-Startwinde und Halter mehrerer, zum Teil im Schulbetrieb eingesetzter Flugzeuge ist sowie zwei Piloten, darunter auch der Präsident des AEROCLUB | NRW, Stefan Klett, die am 29.9.2018 an der Ausübung ihres Sports gehindert bzw. in ihrer Freizeitgestaltung erheblich eingeschränkt wurden.

Wir werden vom Fortgang des Verfahrens berichten

 

(Foto/Grafik: B. Langanke)