Instandhaltung: Teil M-Leicht kommt

Text/Foto: DAeC e.V.

Instandhaltung: Teil M-Leicht kommt

Veröffentlicht von , 07. März 2019

Text/Foto: DAeC e.V.

Ende Februar hat das EASA-Komitee der Opinion der EASA zum Teil M-Leicht zugestimmt. Dieser neue Anhang der Instandhaltungsvorschrift VO 1321/2014 regelt die Instandhaltung von von ELA1- und ELA2-Luftfahrzeugen.

Von den neuen Regelungen des Teil-M(L) werden insbesondere Halter von ELA2-Luftfahrzeugen profitieren, da hier viele schon für die ELA1-Luftfahrzeuge geltende Erleichterungen übernommen werden.

Gleichzeitig mit dem Teil-M(L) wird ein Teil-CAO eingeführt, der die Betriebe für die Luftfahrzeuge gilt, welche dem Teil-M(L) unterliegen. Diese Betriebe ähneln zukünftig unseren früheren Luftfahttechnischen Betrieben und können eine kombinierte Genehmigung für die Instandhaltung und Feststellung der Lufttüchtigkeit haben. Nach den notwendigen Übersetzungsarbeiten ist mit der Implementierung der Teile M(L) und CAO noch in diesem Jahr zu rechnen.    

Die EASA hatte ihre Opinion schon 2016 veröffentlicht, nachdem die zugehörige NPA im Vorfeld auch durch den DAeC kommentiert wurde. Der Adaptionsprozess verzögerte sich aber durch eine Reihe von Schwierigkeiten, deren Ursache nicht bei der EASA liegen. Der Teil M(L) ist einer der Eckpfeiler der GA-Roadmap bei der unter der Maßgabe „einfachere, leichtere, bessere Regelungen für die Allgemeine Luftfahrt“ seit 2014 kontinuierlich praxistauglichere Regelungen eingeführt wurden.