Förderung der Übungsarbeit

Quelle: LSB NRW e.V.

Förderung der Übungsarbeit

Veröffentlicht von , 19. März 2019

Quelle: LSB NRW e.V.

Die NRW-Staatskanzlei stellt dem Landessportbund NRW (LSB NRW) auch im Jahr 2019 Haushaltsmittel in Höhe von 7,56 Millionen Euro zur Förderung der Übungsarbeit in den Sportvereinen zur Verfügung. Eine Antragstellung ist noch bis zum 6. Juni möglich.

Informationen zur Antragstellung, zu den Richtlinien und zum Förderportal sind veröffentlicht auf der LSB-Internetseite „Zuschüsse für Übungsleiter/innen“ veröffentlicht.