Umschreibungen der Werkstattlizenzen

Text: Heinz Maurer

Umschreibungen der Werkstattlizenzen

Veröffentlicht von , 05. April 2019

Text: Heinz Maurer

Für die Umschreibung der bisherigen Werkstatt-Lizenzen in die neu eingeführte Klassifizierung „L-Lizenzen“ ist auch ein Nachweis der Tätigkeiten (Arbeiten, Freigaben) notwendig.

Dies kann formlos geschehen durch Fotokopien der Freigaben usw. oder auch als (Excel)-Liste (Datum, Tätigkeit, Kennzeichen, … Besonderes).
Dieses Dokument bitte bis auf Anforderung durch den Verband bereithalten und führen. Die Angaben sollten ab Beginn 2018 gelistet werden.

Weitere Infos durch den Vorsitzenden des Technischen Ausschusses Walter Linden ta@aeroclub-nrw.de