U-Space: „So gehen wir mit Luftraum nicht um“

Text, Foto: DAeC e.V.

U-Space: „So gehen wir mit Luftraum nicht um“

Veröffentlicht von , 27. Mai 2019

Text, Foto: DAeC e.V.

Mitte Mai trafen sich Vertreter aus Industrie und Politik zu einem gemeinsamen EASA/EG-Workshop, um den Rechtsrahmen für den sogenannten U-Space zu diskutieren. Ein Diskussionspapier hielt die Ergebnisse fest. Dem DAeC blieben drei Tage Zeit, Anmerkungen zum Diskussionspapier anzubringen, was Dank einer konzentrierten Aktion aller Beteiligten in einer Punktlandung am Freitag gelang.

„Im vorliegenden Diskussionspapier findet der Luftsport als größter Nutzer des unteren Luftraums keinerlei, ja nicht einmal eine indirekte Erwähnung. Das ist untragbar und muss sich ändern“, fordert DAeC-Präsident Stefan Klett. „Wir werden nun noch stärker den Dialog mit den zuständigen Behörden suchen und uns so für die Belange des Luftsports vehement einsetzen“, verspricht er.

„Uns bereitet außerdem große Sorge, dass Grundidee zu sein scheint, den gesamten untersten Luftraum (vom Boden bis ca. 150 Meter Höhe) als potentiellen U-Space zu betrachten“, sind sich DAeC-Generalsekretär Hubertus von Samson-Himmelstjerna und der Vorsitzende des Bundesausschusses Unterer Luftraum Habbo Brune einig.

Das Diskussionspapier formuliert den Anspruch, den U-Space flächendeckend zu gestalten. Eine Fragmentierung soll vermieden werden. Hierzu kommentiert der DAeC in seiner Stellungnahme an die EASA: […]Der U-Space muss sich in die bestehenden Luftraumstrukturen integrieren und den gesamten Luftraum ohne Einschränkungen, sowie ohne technologische Standards die nur von der Drohnenindustrie vorgegeben werden, für die bemannte Luftfahrt nutzbar halten. […] Die unbemannte, automatisierte Luftfahrt muss vom IFR- und VFR-Verkehr getrennt sein und einem ähnlichen Regelwerk unterliegen, den „Unmanned Flight Rules“ (UFR). Grundsätzlich sind alle Luftraumnutzer zur Einhaltung der SERA-Verordnung verpflichtet.“

Einen Luftraum, in dem nach dem Motto „Drohnen zuerst“ gehandelt wird, lehnt der DAeC ab. „Die genannten Ideen beruhen lediglich auf Rentabilität und nicht auf Flugsicherheit oder einer fairen Partnerschaft mit der Luftfahrtgemeinschaft. So gehen wir nicht mit dem Luftraum um, der für alle europäischen Bürger frei zugänglich sein muss. Der U-Space darf nicht vom existierenden Flugverkehrsmanagement (Air Traffic Management [ATM]) getrennt werden. Weder in technologischer noch in regulatorischer Hinsicht“, mahnt von Samson-Himmelstjerna.

Auch die Kommentierung des Diskussionspapiers findet hier deutliche Worte: „Eine separate Regelung für den U-Space würde die Idee von SERA (Standardised European Rules of the Air) und Single European Skies ebenfalls gefährden. Die gesamte Luftfahrt und ihre Teilnehmer müssen in den kompletten Prozess der U-Space-Regulierung einbezogen werden. Es ist nicht hinnehmbar, die europäische Luftfahrtgemeinschaft mit einem „zweiten Luftraum“ zu untergraben.“

Die Sicherheit im Luftraum findet in der DAeC-Kommentierung ebenfalls große Beachtung: „Berücksichtigt man auch den kommerziellen IFR-Verkehr, so gelangen in Deutschland pro Jahr mehr als 6 Millionen Flüge in den untersten Luftraum. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass UAVs, insbesondere beim Betrieb von BVLOS (außerhalb der Sichtweite des Steuerers), bemannte Flugzeuge autonom meiden können. Die Prinzipien der Kollisionsvermeidung basieren auf Flugverkehrsregeln und sind nicht verhandelbar.“

„Die bestehenden Luftverkehrsgesetze und -vorschriften gelten als Magna Carta für den freien Zugang zum Luftraum. Es ist nicht notwendig, das Rad neu zu erfinden, um den Luftraumzugang für UAVs zu ermöglichen“, ergänzt Brune.

„Der Luftsport und die Allgemeine Luftfahrt sind mit mehr als 4 Millionen Flugbewegungen im Jahr der stärkste Nutzer des unteren Luftraums. Das Recht auf freie Luftraumnutzung muss weiter bestehen und dafür werden wir uns mit aller Vehemenz einsetzen“, verspricht Klett.