Text, Foto: DAeC e.V.
Text, Foto: DAeC e.V.
Mitte Mai trafen sich Vertreter aus Industrie und Politik zu einem gemeinsamen EASA/EG-Workshop, um den Rechtsrahmen für den sogenannten U-Space zu diskutieren. Ein Diskussionspapier hielt die Ergebnisse fest. Dem DAeC blieben drei Tage Zeit, Anmerkungen zum Diskussionspapier anzubringen, was Dank einer konzentrierten Aktion aller Beteiligten in einer Punktlandung am Freitag gelang.
„Im vorliegenden Diskussionspapier findet der
Luftsport als größter Nutzer des unteren Luftraums keinerlei, ja nicht
einmal eine indirekte Erwähnung. Das ist untragbar und muss sich
ändern“, fordert DAeC-Präsident Stefan Klett. „Wir werden nun noch
stärker den Dialog mit den zuständigen Behörden suchen und uns so für
die Belange des Luftsports vehement einsetzen“, verspricht er.
„Uns
bereitet außerdem große Sorge, dass Grundidee zu sein scheint, den
gesamten untersten Luftraum (vom Boden bis ca. 150 Meter Höhe) als
potentiellen U-Space zu betrachten“, sind sich DAeC-Generalsekretär
Hubertus von Samson-Himmelstjerna und der Vorsitzende des
Bundesausschusses Unterer Luftraum Habbo Brune einig.
Das
Diskussionspapier formuliert den Anspruch, den U-Space flächendeckend zu
gestalten. Eine Fragmentierung soll vermieden werden. Hierzu
kommentiert der DAeC in seiner Stellungnahme an die EASA: […]Der U-Space
muss sich in die bestehenden Luftraumstrukturen integrieren und den
gesamten Luftraum ohne Einschränkungen, sowie ohne technologische
Standards die nur von der Drohnenindustrie vorgegeben werden, für die
bemannte Luftfahrt nutzbar halten. […] Die unbemannte, automatisierte
Luftfahrt muss vom IFR- und VFR-Verkehr getrennt sein und einem
ähnlichen Regelwerk unterliegen, den „Unmanned Flight Rules“ (UFR).
Grundsätzlich sind alle Luftraumnutzer zur Einhaltung der
SERA-Verordnung verpflichtet.“
Einen Luftraum, in dem nach dem
Motto „Drohnen zuerst“ gehandelt wird, lehnt der DAeC ab. „Die genannten
Ideen beruhen lediglich auf Rentabilität und nicht auf Flugsicherheit
oder einer fairen Partnerschaft mit der Luftfahrtgemeinschaft. So gehen
wir nicht mit dem Luftraum um, der für alle europäischen Bürger frei
zugänglich sein muss. Der U-Space darf nicht vom existierenden
Flugverkehrsmanagement (Air Traffic Management [ATM]) getrennt werden.
Weder in technologischer noch in regulatorischer Hinsicht“, mahnt von
Samson-Himmelstjerna.
Auch die Kommentierung des
Diskussionspapiers findet hier deutliche Worte: „Eine separate Regelung
für den U-Space würde die Idee von SERA (Standardised European Rules of
the Air) und Single European Skies ebenfalls gefährden. Die gesamte
Luftfahrt und ihre Teilnehmer müssen in den kompletten Prozess der
U-Space-Regulierung einbezogen werden. Es ist nicht hinnehmbar, die
europäische Luftfahrtgemeinschaft mit einem „zweiten Luftraum“ zu
untergraben.“
Die Sicherheit im Luftraum findet in der
DAeC-Kommentierung ebenfalls große Beachtung: „Berücksichtigt man auch
den kommerziellen IFR-Verkehr, so gelangen in Deutschland pro Jahr mehr
als 6 Millionen Flüge in den untersten Luftraum. Aus diesem Grund ist es
wichtig, dass UAVs, insbesondere beim Betrieb von BVLOS (außerhalb der
Sichtweite des Steuerers), bemannte Flugzeuge autonom meiden können. Die
Prinzipien der Kollisionsvermeidung basieren auf Flugverkehrsregeln und
sind nicht verhandelbar.“
„Die bestehenden Luftverkehrsgesetze
und -vorschriften gelten als Magna Carta für den freien Zugang zum
Luftraum. Es ist nicht notwendig, das Rad neu zu erfinden, um den
Luftraumzugang für UAVs zu ermöglichen“, ergänzt Brune.
„Der
Luftsport und die Allgemeine Luftfahrt sind mit mehr als 4 Millionen
Flugbewegungen im Jahr der stärkste Nutzer des unteren Luftraums. Das
Recht auf freie Luftraumnutzung muss weiter bestehen und dafür werden
wir uns mit aller Vehemenz einsetzen“, verspricht Klett.