Förderprogramm "Moderne Sportstätte 2022"

Textquelle: LSB NRW e.V. / Grafik: Staatskanzlei NRW

Förderprogramm "Moderne Sportstätte 2022"

Veröffentlicht von , 04. Juli 2019

Textquelle: LSB NRW e.V. / Grafik: Staatskanzlei NRW

300 Millionen Euro stellt die Landesregierung insgesamt für das Programm „Moderne Sportstätte 2022“ zur Verfügung.

Mit dem Start dieser in Form und Umfang einzigartigen und richtungsweisenden Förderung, setzt die Landesregierung ein großartiges Signal. Der Startschuss ist gefallen, ein gutes Gefühl auch für unseren Präsidenten Stefan Klett, nicht zuletzt auch in seiner Funktion als LSB Vizepräsident Finanzen – die Forderungen des Sports wurden ernstgenommen. Danke an die Abteilung Sport und der engagierten Staatssekretärin Andrea Milz

Der Landessportbund NRW e.V. hat auf seiner Internetseite alle aktuellen Informationen zum Thema 300 Mio Euro Sportstättenförderung veröffentlicht. Das komplette Verfahren ist dort erläutert und auch eine Powerpoint-Präsentation sowie die Presseinformation und Fördersummen für die einzelnen Kommunen und Kreise stehen dort zur Verfügung.

Gefördert werden Investitionsmaßnahmen ab 10.000 Euro
Förderfähig sind Maßnahmen zur Modernisierung, Instandsetzung, Sanierung, Ausstattung, Entwicklung, zum Umbau und Ersatzneubau von Sportstätten und -anlagen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf energetischer, digitaler Modernisierung, Geschlechtergerechtigkeit, der Herstellung von Barrierefreiheit bzw. -armut und auf Maßnahmen zur Vermeidung von Unfällen, Verletzungen und Schäden im Sport.

Geringer bürokratischer Aufwand
Der bürokratische Aufwand für die ehrenamtlich geführten Sportorganisationen wird durch ein „Höchstmaß an Vereinfachung der Verfahren“ (Milz) möglichst gering gehalten. Beispielsweise kommt bei Förderungen bis eine Mio. Euro keine Anwendung des öffentlichen Vergaberechts zur Geltung und es gibt eine Festbetragsfinanzierung. Notwendig ist auch nur ein einfacher Verwendungsnachweis notwendig, und „Windhundverfahren“ beim Eingang der Anträge gibt es nicht.

Antragsberechtigt und Antragsvoraussetzung
Antragsberechtigt ist jede Sportverein in NRW, die am 15.10.2018 in einem Stadt-/Kreissportbund oder einem Fachverband des LSB NRW e.V. eine Mitgliedschaft nachweisen können. Antragsvoraussetzung ist, dass der antragstellende Sportverein entweder Eigentümer der Sportstätte oder Mieter bzw. Pächter eben dieser ist. Der Miet-/Pachtvertrag muss nach Antragstellung noch mindestens zehn Jahre Bestand haben.

Verfahrensablauf und Auswahl der Fördermaßnahmen
Über ihren jeweiligen Stadtsportbund, Stadtsportverband bzw. Gemeindesportverband oder Kreissportbund reichen die Vereine ihre Projektskizzen bei der Staatskanzlei ein. Die Staatskanzlei trifft darauf folgend die Förderentscheidung. Über die NRW.BANK als Bewilligungsbehörde erfolgt die Zuwendung. Ab dem 1. Oktober können voraussichtlich die ersten Projektskizzen über das Förderportal des Landessportbundes NRW eingereicht werden; die ersten Fördermittel können schon in diesem Jahr fließen.

LINK

LSB NRW e.V. – 300 Mio Euro Sportstättenförderung: So funktioniert das neue Förderprogramm „Moderne Sportstätte 2022“

Zitate

„Ab sofort können die örtlichen Planungen losgehen: Unser Programm richtet sich an die Sportvereine oder -verbände, die Sportstätten im Eigentum, gemietet oder gepachtet haben. Im Gegensatz dazu waren die bisherigen Förderprogramme für die Sportinfrastruktur, sei es vom Land oder vom Bund, stets ausschließlich auf die Kommunen und die kommunale Infrastruktur ausgelegt.“
(Andrea Milz, Staatssekretärin für Sport und Ehrenamt)

„Für den organisierten Sport ist das beschlossene Programm ein Glücksfall, den ich so noch nicht erlebt habe. Wir fordern schon seit vielen Jahren, dass wir mehr Gelder für die Sportstätten benötigen, um diese in einen Zustand zu versetzen, so dass wir Top-Angebote über unsere Vereine für die Menschen vor Ort vorhalten können. Nun kommt es natürlich darauf an,  dass unsere Vereine dieses Angebot für überfällige Sanierungsmaßnahmen auch nutzen“ (LSB-Präsident Walter Schneeloch)

„Sofern nicht schon geschehen, nehmt bitte Kontakt zu Euren zuständigen Kreis- und Stadtsportbünden auf. Wir hoffen sehr, dass unsere Luftsportvereine diese einmalige Chance nutzten und bitten Euch um aktive Werbung in Eurer Kommune.“
(Stefan Klett, Präsident AEROCLUB|NRW e.V.)