Text: LSB NRW e.V.
Text: LSB NRW e.V.
Auch wenn es jetzt noch nicht absehbar ist, wann, sicher jedoch ist es, dass sie kommen wird, die Zeit nach den kontaktreduzierenden Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus. Eine Antragstellung auf Fördergelder ist eine gut investierte Zeit und online garantiert kontaktarm.
2 Mio. Euro stellt die Staatskanzlei NRW dem Landessportbund NRW (LSB) in diesem Jahr für das Landesprogramm zur Förderung des Engagements der Sportvereine zur Verfügung. Auch alle im AEROCLUB | NRW e.V. organisierten Luftsportvereine können einen Antrag stellen. Das Antragsverfahren ist seit dem 2. März online.
Förderfähig sind Vereinsmaßnahmen, die im Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2020 durchgeführt werden. Die zuwendungsfähigen Ausgaben dürfen für die Maßnahme 1.000 Euro nicht unterschreiten.
Besonderheit: Die ersten 500 Maßnahmen mit Förderschwerpunkt „Inklusion“ werden unabhängig vom allgemeinen Eingang der Anträge vorrangig gefördert.
Die Förderanträge können im Förderportal des LSB gestellt werden.