Sportbetrieb auf und in öffentlichen und privaten Sportanlagen

Text: Tamara Neumann, Präsidentin AEROCLUB NRW e.V.

Sportbetrieb auf und in öffentlichen und privaten Sportanlagen

Veröffentlicht von , 30. März 2020

Text: Tamara Neumann, Präsidentin AEROCLUB NRW e.V.

Liebe Fliegerkameradinnen und Fliegerkameraden,

aus gegebenem Anlass appelliere ich an dieser Stelle nochmals die Erlasse des MAGS (Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales) vom 15. und 17.März sowie deren Fortschreibung zu weiteren kontaktreduzierenden Maßnahmen jederzeit zu berücksichtigen und einzuhalten.

Hier möchten wir als Verband insbesondere auf den Punkt 3. der Fortschreibung ab dem 18.03.2020 hinweisen:

„Folgende Einrichtungen, Begegnungsstätten und Angebote sind zu schließen beziehungsweise einzustellen:
[…]
Jeglicher Sportbetrieb auf und in allen privaten und öffentlichen Sportanlagen sowie alle Zusammenkünfte in Vereinen, Sportvereinen, sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen ab dem 17.03.2020
[…]“

Hierunter fallen Flugplätze / Fluggelände welche im Rahmen des Vereinssports – und damit als Sportanlage – genutzt werden oder ausschließlich diesem zur Nutzung zur Verfügung stehen. Die Argumentation des Alleinfliegens zur Wahrung des erforderlichen Abstands zwecks Minimierung des Infektionsrisikos greift hier nicht, da es hier um den Betrieb der Sportstätte und dessen Einschränkung geht und nicht um eine individuelle Verhaltensmaßnahme.

Bitte tragt alle dazu bei diesem Erlass zu folgen um

  • Zu unser aller Wohl und Sicherheit die Infektionskette zu unterbrechen
  • Als Luftsport nicht durch Ignoranz oder Arroganz in Verruf zu geraten

Lasst uns als Luftsportler in dieser krisengeschüttelten Zeit ernstzunehmende und verantwortungsbewusste Mitglieder der Gesellschaft sein.

Achtet aufeinander und bleibt gesund,
Eure Tamara

Tamara Neumann, Präsidentin AEROCLUB NRW e.V.