FRISTVERLÄNGERUNG VON LIZENZEN

Text: DAeC e.V.

FRISTVERLÄNGERUNG VON LIZENZEN

Veröffentlicht von , 02. April 2020

Text: DAeC e.V.

Nach und nach veröffentlichen die Landesluftfahrtbehörden nun Allgemeinverfügungen zur Verlängerung der Gültigkeit von Rechten, Berechtigungen, Zertifikaten, Zeugnissen, Eintragungen und (Gültigkeits-) Zeiträumen gemäß Art. 71 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2018/1139 und folgen somit dem Luftfahrtbundesamt, das für die dort geführten Lizenzen vorgelegt hatte. Für den Luftsport ein entscheidender Schritt, da die Länder über VFR-Lizenzen bestimmen.

Ein Wermutstropfen bleibt jedoch: Die getroffenen Regelungen gelten ausschließlich innerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland und nur sofern kein Transport von Fluggästen bzw. Fahrgästen erfolgt.Der Deutsche Aero Club befindet sich im Austausch mit den Behörden, um diese Restriktionen eventuell abzuschwächen oder ganz aufzuheben, auf Basis einer EU-einheitlichen Regelung.

Medicals, die zwischen dem 17.3. und dem 31.7. ablaufen, werden durch das LBA pauschal um vier Monate verlängert. Hier hatte Unstimmigkeit bestanden. Die LBA-Allgemeinverfügung  sah zuerst eine Pauschalverlängerung von vier Monaten vor, sollte das medizinische Tauglichkeitszeugnis seine Gültigkeit zwischen dem 31.3. und 31.7. verlieren. Der DAeC wies in der Folge darauf hin, dass auch Medicals betroffen seien, die in den Wochen davor ihre Gültigkeit verloren haben. Die Behörde hat mit der Änderung sehr schnell und vorbildlich reagiert. 

Bisher veröffentlichte Allgemeinverfügung der Landesluftfahrtbehörden der folgenden Bundesländer:

Nordrhein-Westfalen (Bezirksregierung Münster) | Zum Dokument

Wer die Ausnahmeregelung in Anspruch nimmt, muss zwingend die Allgemeinverfügungen beim Fliegen mitführen.

Außerdem sollte beachtet werden, dass sich die Allgemeinverfügungen der Länder unterscheiden können, wenngleich die Landesluftfahrtbehörden angehalten wurden, dem Vorschlag des BMVI, der sich eng an die Allgemeinverfügung des LBA anlehnt, eins zu eins zu folgen.