Elektronische Mitgliederversammlung möglich

Elektronische Mitgliederversammlung möglich

Veröffentlicht von , 09. April 2020

Als Reaktion auf die Einschränkungen im Vereinsleben durch die Covid-19-Pandemie hat die Bundesregierung eine Ausnahmeregelung verabschiedet, die Vereinen elektronische Mitgliederversammlungen einräumt.

Dies gilt, auch wenn die Satzung es verbietet. Die in einer Videoversammlung gefassten Beschlüsse sind rechtskräftig. Diese Sonderregelungen sind auf im Jahre 2020 ablaufende Bestellungen von Vereinsvorständen und im Jahr 2020 stattfindende Mitgliederversammlungen von Vereinen anzuwenden (Art. 2 § 7 Abs. 5).

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