Verfahrensanweisung zur Prüfung von Startwinden

Text: DAeC e.V.

Verfahrensanweisung zur Prüfung von Startwinden

Veröffentlicht von , 04. Mai 2020

Text: DAeC e.V.

Der Bundesausschuss Technik im DAeC veröffentlicht eine Verfahrensanweisung zur Prüfung von Startwinden entsprechend Segelflug-Betriebsordnung (SBO) und Betriebstüchtigkeitsforderungen für Startwinden (BfST).

Hintergrund: Mit den weitreichenden Einschränkungen des öffentlichen Lebens in Folge der Regelungen zur Einschränkung der COVID-19-Pandemie, kommen auch vielfältige Tätigkeiten und Maßnahmen von Vereinen zum Erliegen, die vor dem Beginn der Segelflugsaison 2020 geplant waren. So stehen in vielen Vereinen die Wartung und Prüfung der Startwinden vor der Aufnahme des Flugbetriebes an.

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DAeC, 30.4.2020: Verfahrensanweisung zur Prüfung von Startwinden entsprechend SBO und BfST