Wiederaufnahme des Flugbetriebs in NRW

Wiederaufnahme des Flugbetriebs in NRW

Veröffentlicht von , 08. Mai 2020

Es ist soweit. Nach Wochen der Einschränkungen unserer sportlichen Entfaltung können wir seit dem 07.05.2020 ein erstes Stück Normalität zurückerlangen. Unter verantwortungsvollem Umgang mit den geforderten Schutzmaßnahmen ist der Luftsport in NRW zurück. Mit einem maßvoll abgestuften Plan sollen in Nordrhein-Westfalen in den kommenden Tagen und Wochen die Anti-Corona-Maßnahmen geöffnet werden.

Unter der Voraussetzung, dass Kontaktlosigkeit im Rahmen der Hygienevorschriften des Landes gewahrt wird, haben wir folgende Situation:

Zulässig ist

  • Einsitziges Fliegen mit und ohne Motor
  • Mehrsitziges Fliegen mit und ohne Motor
  • Ausbildung im Doppelsitzer
  • F-Schlepp und Windenschlepp
  • Modellflug
  • Ballonfahren
  • Fallschirmsprungbetrieb

Für Mehrsitziges Fliegen mit und ohne Motor gelten folgende Regelungen:

  • möglich mit Fluglehrer, sofern zu Übungszwecken oder zur Aufrechterhaltung der Rechte notwendig
  • möglich als Gaststart im Rahmen der grundsätzlichen Zulässigkeit des Kontakts mit einer persönlich bekannten, weiteren Person oder mit nahen Angehörigen – nicht systematisch, nicht mit Fremden

Rechtsgrundlagen und genauere Informationen entnehmt diesem Dokument: Information zum Flugbetrieb Mai 2020.pdf

Darüber hinaus weiterführende Dokumente und Informationen finden sich in unserer Sammlung.

Falls eine Handreichung oder Hilfestellung bei der Umsetzung gewünscht ist, kann fachsportspezifische Hilfe auf den Seiten der jeweiligen Kommissionen gefunden werden. Bei Bedarf steht jedoch auch gerne die Geschäftsstelle mit Rat und Tat zur Verfügung. Bedingt durch ein zeitweilig massives Telefonaufkommen kann es immer wieder aus organisatorischen und technischen Gründen zu einer eingeschränkten Erreichbarkeit kommen.

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