Aktuelles zur CoronaSchVO

Aktuelles zur CoronaSchVO

Veröffentlicht von , 29. Mai 2020

Zusammenfassung der Neuerungen aus der VO für den Luftsport in NRW

Ab Samstag, 30. Mai 2020, treten in Nordrhein-Westfalen im Zuge des Nordrhein-Westfalen-Plans der Landesregierung weitere Öffnungen der Anti-Corona-Maßnahmen (CoronaSchVO) in Kraft.

Grundsätzlich gelten die in der CoronaSchVO festgelegten allgemeinen Hygiene- und Infektionsschutzstandards und sind einzuhalten. Bei Unterschreitung der 1,5 Meter Abstandsreglung besteht Maskenpflicht. (Siehe: CoronaSchuVO §9 Abs. 4)

Sportfeste und ähnliche Sportveranstaltungen sind bis mindestens zum 31. August 2020 untersagt. Die Sportfachgruppen des AEROCLUB | NRW e.V. haben ihre jeweiligen spezifischen Richtlinien und Hygieneschutzkonzepte sind auf dieser Website veröffentlicht und können eingesehen werden.

Folgende Änderungen ergeben sich ab dem 30. Mai 2020

  • Öffnung der Kontaktbeschränkung auf Gruppen von bis zu 10 Personen
  • Personengruppen, die sich im Rahmen der Kontaktbeschränkungen treffen dürfen, wird auch der nicht-kontaktfreie Sport im Freien wieder gestattet.
  • In diesem Rahmen sind Wettbewerbe im Breiten- und Freizeitsport im Freien wieder zulässig unter Einhaltung eines Hygiene- und Infektionsschutzkonzepts.
  • Doppelsitziges Fliegen ist erlaubt für einen Personenkreis, wie er in der Virenschutzverordnung §9 (4) mit Bezug auf §1 (2) festgelegt ist.
  • 100 Zuschauer sind unter Auflagen zugelassen, sowohl für Wettbewerbe als auch für den Sportbetrieb
  • Die Nutzung von Umkleide- und Sanitäranlagen ist unter Auflagen ebenso möglich wie die Nutzung der Gesellschaftsräume in und auf Sportanlagen.
  • Die Erlaubnis des Trainingsbetriebs an Bundesstützpunkten wurde um die Landesleistungsstützpunkte in besonderem Landesinteresse erweitert.
  • Ferienfreizeit für Kinder- und Jugendliche ist zulässig unter Beachtung der in der Anlage zu dieser Verordnung festgelegten Hygiene- und Infektionsschutzstandards

Das bedeutet, zum Beispiel für den Fallschirmsport, das Ausbildung und Tandemsprünge wieder möglich sind. Ebenso kann das Training an den Landesleistungsstützpunkten wieder aufgenommen werden.

Unsere Vereinspost inkl. relevanter Auszüge aus der VO findet Ihr hier:
Vereinspost Aktuelles zur CoronaSchVO 30. Mai 2020