Zusammenfassung der Neuerungen aus der VO für den Luftsport in NRW
Ab Samstag, 30. Mai 2020, treten in Nordrhein-Westfalen im Zuge des Nordrhein-Westfalen-Plans der Landesregierung weitere Öffnungen der Anti-Corona-Maßnahmen (CoronaSchVO) in Kraft.
Grundsätzlich gelten die in der CoronaSchVO festgelegten allgemeinen Hygiene- und Infektionsschutzstandards und sind einzuhalten. Bei Unterschreitung der 1,5 Meter Abstandsreglung besteht Maskenpflicht. (Siehe: CoronaSchuVO §9 Abs. 4)
Sportfeste und ähnliche Sportveranstaltungen sind bis mindestens zum 31. August 2020 untersagt. Die Sportfachgruppen des AEROCLUB | NRW e.V. haben ihre jeweiligen spezifischen Richtlinien und Hygieneschutzkonzepte sind auf dieser Website veröffentlicht und können eingesehen werden.
Folgende Änderungen ergeben sich ab dem 30. Mai 2020
Das bedeutet, zum Beispiel für den Fallschirmsport, das Ausbildung und Tandemsprünge wieder möglich sind. Ebenso kann das Training an den Landesleistungsstützpunkten wieder aufgenommen werden.
Unsere Vereinspost inkl. relevanter Auszüge aus der VO findet Ihr hier:
Vereinspost Aktuelles zur CoronaSchVO 30. Mai 2020