Update CoronaSchVO

Update CoronaSchVO

Veröffentlicht von , 15. Juni 2020

Die wichtigsten Neuerungen der aktuellen CoronaSchVO (15.6.2020) für den Sport allgemein sind hier zusammengefasst:

  1. nicht-kontaktfreier Sport mit bis zu 30 Personen im Freien erlaubt
  2. nicht-kontaktfreier Sport mit bis zu 10 Personen auch drinnen erlaubt
  3. sportliche Wettbewerbe mit bis zu 30 Personen im Freien erlaubt (Hygiene- und Infektionsschutzkonzepte erforderlich. Rückverfolgbarkeit sicherstellen, s.u.)
  4. Sind sportliche Wettbewerbe mit bis zu 10 Personen in geschlossenen Räumen und Hallen wieder zulässig (Hygiene- und Infektionsschutzkonzepte erforderlich. Rückverfolgbarkeit sicherstellen, s.u.)

Rückverfolgbarkeit: Daten erfassen und vier Wochen aufbewahren

Für den Sport ist nach aktueller Verordnung (CoronaSchVo_15.6.2020.pdf) eine einfache Rückverfolgbarkeit ausreichend. Das bedeutet, es ist notwendig, Name, Adresse und Telefonnummer der teilnehmenden Sportler (bei Wettbewerben auch der Zuschauer) zu erfassen und vier Wochen aufzubewahren. Hinweise zum Datenschutz mit einem entsprechend einsetzbaren Muster zur Einholung von Einverständniserklärungen hat das VIBSS veröffentlicht: pdf-Datei