Es gibt eine hoffnungsvolle Botschaft

Text: Sigi Baumgartl

Es gibt eine hoffnungsvolle Botschaft

Veröffentlicht von , 19. Februar 2021

Text: Sigi Baumgartl

Bei Recherchen und Vergleich der Corona-Schutzverordnungen der Länder ist in der Verordnung des Landes BW ein Passus aufgefallen, der Segelflugbetrieb mit Einschränkungen möglich macht. Deshalb hat die Seko am Mittwoch beschlossen, den Landesverband zu bitten, diesbezüglich auf den Text der NRW-Corona-Schutzverordnung bei der Landesbehörde vorstellig zu werden. Die Präsidentin Neumann, der Geschäftsführer Langanke und der DAeC- und Landessportbund Präsident Klett sind sofort am Donnerstag aktiv geworden. Schon heute wurden positive Signale gesendet. Die neue Verordnung wird am Montag bekannt gegeben.

Aus der aktuellen Corona-Schutzverordnung des Landes BW:

„Der Betrieb von Sportanlagen und Sportstätten im Freien ist abweichend von Satz 2 Nummer 4 für den Freizeit- und Amateurindividualsport nach Maßgabe von § 9 Absatz 1 zulässig, soweit es sich um weitläufige Außenanlagen handelt und keine Nutzung von Umkleiden, sanitären Anlagen und anderen Aufenthaltsräumen oder Gemeinschaftseinrichtungen erfolgt. Als weitläufige Außenanlagen im Sinne des Satzes 3 gelten insbesondere Golf-, Reit- und Modellflugsportplätze sowie Skiloipen und Skipisten mit der Ausnahme von Skiaufstiegsanlagen.“