Impfpriorisierung für im Sport Tätige

Impfpriorisierung für im Sport Tätige

Veröffentlicht von , 30. April 2021

Ehrenamtliche und hauptberufliche Mitarbeiter:innen, die im organisierten Kinder- und Jugendsport tätig sind, können sich früher impfen lassen. In der Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) vom 31. März 2021 ist definiert, dass Personen, die im Dienst der Kinder- und Jugendhilfe stehen, unter die sogenannte dritte Impfpriorität fallen.

Erforderlich dazu ist eine Bestätigung, dass das Vereinsmitglied im Dienst der Jugendarbeit und Sozialarbeit (§ 11-13 SGB VIII) tätig ist, die nach § 2 Abs. 2 SGB VIII Leistungen der Jugendhilfe sind. Wir haben dazu eine Mustervorlage (s. u.) für Vereine erstellt, die genutzt werden kann. Bei der Impfregistrierung muss entsprechend angegeben werden: „Ich arbeite in einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe“.

§ 4 Schutzimpfungen mit erhöhter Priorität

(1) Folgende Personen haben mit erhöhter Priorität Anspruch auf Schutzimpfung:

[…]

8. Personen, die in Einrichtungen und Diensten der Kinder- und Jugendhilfe und in Schulen, die nicht von § 3 Absatz 1 Nummer 9 erfasst sind, tätig sind,

[…]

Corona-Impfverordung vom 31.3.2021

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Muster einer Vereinsbestätigung

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Danke

Wir danken dem LSV Hagen e.V. für den Hinweis.