Heute, 28.5.21 tritt die neue Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) in Kraft. In Abhängigkeit von den regionalen Inzidenzzahlen unter 100 beschreibt sie ein dreistufiges Öffnungsmodell. Auf der Homepage des Gesundheitsministeriums (www.mags.nrw) wird veröffentlicht, in welchen der drei Inzidenzstufen sich die einzelnen Kreise und Städte in NRW befinden.

Der Landessportbund NRW hat eine umfangreiche Informationen zum dreistufigen Öffnungsmodell für den Sport veröffentlicht. Unter anderem finden Sie hier auch eine übersichtliche Darstellung über die Vorgaben im Sport wo werden Tests benötigt

„Mitnahme“ von Erlaubnissen von Inzidenzstufe zu Inzidenzstufe

Wichtig ist in der neuen Systematik der drei Inzidenzstufen, dass die Erlaubnisse aus Stufe 3 in die Stufe 2, und die Erlaubnisse aus den Stufen 3 und 2 in die Stufe 1 „mitgenommen“ werden. Dies wurde von vielen Lesern:innen nicht nachvollzogen und deshalb hat der LSB in seiner Übersichtsdarstellung an einigen Stellen die Erlaubnisse der Vorstufen in der nächsten Stufe noch einmal explizit aufgeführt. So bleibt zum Beispiel die in Stufe 3 geltende Testfreiheit für kontaktfreien Sport mit bis zu 25 Personen draußen und Kontaktsport draußen von Kinder-/Jugendgruppen bis einschließlich 18 Jahre in den Stufen 2 und 1 selbstverständlich erhalten.

Tests

Grundsätzlich sind Tests aus anerkannten Testzentren oder begleitete Selbsttests (jeweils mit schriftlicher Bestätigung) notwendig. Reine persönliche Selbsttests reichen nicht aus. Nach der Neuregelung der Schultestungen sollen Schüler:innen nun auch schriftliche Testbescheinigungen durch die Schulen erhalten und diese dann zur Teilnahme am Vereinssport vorlegen können. Nach der Corona-Test-und-Quarantäne-Verordnung besteht zudem die Möglichkeit, im Verein selbst begleitete Selbsttests durchzuführen. Die Personen, die diese durchführen, benötigen eine zertifizierte Unterweisung.

Zuschauer:innen

Für die Nutzung von Angeboten sieht die CornaSchVO für immunisierte Personen erhebliche Ausnahmen vor. Soweit in der CoronaSchVO z. B. für Zusammenkünfte und Veranstaltungen eine Höchstzahl zulässiger Personen oder Hausstände festgesetzt ist, werden immunisierte Personen nicht eingerechnet. Das gilt aber nicht für die in der CoronaSchVO festgesetzten einrichtungsbezogene Personengrenzen pro Quadratmeter oder anteilige Kapazitätsbegrenzungen (z. B. 1/3 der Normalkapazität etc.).

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Die Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) weist aufgrund einer auffälligen Zunahme von Luftraum-C-Verletzungen auf die Beachtung der Grenzen des Luftraums-C, in der Flugvorbereitung und im Flugverlauf, hin.

DFS, 17.5.2021: VFR Pilot Info 02/2021.pdf

Seit dem 15.5.2021 gilt in NRW eine neue Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO). Weitreichende Lockerungen für den Sport sieht die neue CoronaSchVO vor, sobald in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt die 7-Tage-Inzidenz fünf Werktage hintereinander bei oder unter 100 liegt. Sie beschreibt zudem bereits weitere Lockerungen für den Fall, dass die regionale 7-Tage-Inzidenz stabil unter 50 liegt.

In den vom Land NRW anerkannten Modellregionen kann es für den Sport Regeln geben, die von den allgemeinen Regeln abweichen. Stand heute gibt es für den Bereich Sport eine aktive Modellregion: Kreis Coesfeld. Wenden Sie sich für weitere Informationen bitte direkt an Ihren Stadt- oder Kreissportbund.

„Wir danken der Sportabteilung der Staatskanzlei mit Frau Staatssekretärin Milz an der Spitze für ihren intensiven Einsatz und die einmal mehr vertrauensvolle Zusammenarbeit in den vergangenen Tagen.“

Landessportbund NRW e.V.

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Die Monitor-Frequenz für die TMZ Weeze/Niederrhein wird dauerhaft auf 119.110 geändert.

“Fliegen ist teuer!” Wie oft hört man diesen Satz? Doch meist sind die Leute erstaunt, wenn sie diese Pauschalaussage mal recherchieren. Und ich rede jetzt nicht von der Recherche auf irgendeiner Billigfluglinien-Homepage. Wenn in einer Luftsport- oder Fliegerzeitschrift von “Fliegen” die Rede ist, dann meint man natürlich “selber Fliegen”. Der Luftsport ist also sicher kein elitärer Sport, aber trotzdem stoßen bestimmt manche, die sich dafür interessieren, an ihre finanziellen Möglichkeiten. Auch wenn mit Modellflug und Segelflug gleich zwei Sparten einen günstigen Einstieg bieten. Aber damit kann jetzt Schluss sein! Die 2018 gegründete Deutsche Luftfahrtstiftung (DLS) hat sich unter anderem zum Ziel gesetzt, jungen Menschen den Einstieg in die Welt der erlebbaren dritten Dimension zu erleichtern, sollte dies aus finanziellen Gründen nicht möglich sein.

Dazu bietet sie das Segelflug-Stipendium an. Es bezuschusst beispielsweise den Mitgliedsbeitrag und die Start- und Flugzeitgebühren, aber auch Einmalzahlungen wie Aufnahmegebühr, Flugzeugpauschalen oder Kosten eines Fliegerlagers oder Lehrgangs etc.. Auf der Homepage der Stiftung (www.luftfahrtstiftung.de) findet man unter dem Menüpunkt “Förderung” alle Bedingungen und das Antragsformular.
Möglichst vielen jungen Leuten soll die Freude am Fliegen ermöglicht werden. Schließlich ist es nicht nur eine Förderung des Luftsports an sich, sondern auch der Persönlichkeitsbildung und Teamfähigkeit der zukünftigen Piloten.
Selbstverständlich läuft das ganze noch leiser als der Vorbeiflug eines Segelflugzeuges ab; sprich, auf Datenschutz und Vertraulichkeit wird geachtet.

Im Zuge der derzeitigen Pandemie wird mit dem sog. Corona-Darlehen auch ein Beitrag zur Covid19-Situation geleistet: Wenn Haushalte durch die Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten gekommen sind, soll das nicht dazu führen, dass Jugendliche ihr Engagement in einem Luftsportverein aufgeben müssen. Auch dazu gibt es auf der Homepage ein Infoblatt und den Antrag.

Die Deutsche Luftfahrtstiftung möchte aber nicht nur im Bereich Luftsport und Jugend aktiv bleiben. Als weitere Betätigungsfelder sollen Studium und Beruf, Forschung und Technik, sowie Sicherheit und Infrastruktur ausgebaut werden.
So kann die DLS beispielsweise bei der gemeinnützigen Arbeit von Luftsportvereinen z.B. durch Informationsveranstaltungen zur Flugsicherheit unterstützen oder Anschaffungen von Flugsicherheitsausrüstung (z. B. Transponder, Flarm etc.) bezuschussen. Nehmt einfach Kontakt mit uns auf.

Wenn einer von euch diese Zeilen mit dem Gedanken “Ich würde gerne unterstützen” liest, auch dann kann man sich gerne an die Stiftung wenden (info@luftfahrtstiftung.de). Sie ist immer auf der Suche nach Partnern und Spendern, die helfen wollen. Die DLS ist als gemeinnützig anerkannt, so dass Geld- und Sachspenden in voller Höhe steuerlich geltend gemacht werden können.


Der DAeC sucht für das Luftsportgeräte-Büro am Forschungsflughafen Braunschweig zum nächstmöglichen Termin einen Sachbearbeiter im Lizenzwesen für Luftsportgeräteführer (m/w/d).

DAeC, 4.5.21, Stellenausschreibung: LSG-B sucht Verstärkung

Der Luftportverband Niedersachsen sucht für seine Geschäftsstelle in Hannover einen neuen Geschäftsführer (d/m/w).

LV Niedersachsen, 24.3.21: Stellenausschreibung Geschäftsführer (d/m/w)

Bei der Sitzung des Bundestages am 6.5.21 entschieden sich die Abgeordneten für die Umsetzung der EU-Drohnenverordnung in nationales Recht. Darin wurden wichtige Argumente des DAeC berücksichtigt.

„[…] unsere Argumente [konnten] überzeugen […], was uns für die Zukunft optimistisch stimmt und motiviert. Staatssekretär Steffen Bilger, MdB, lobte in seinem Beitrag die gute Zusammenarbeit mit den Luftsportverbänden. Das Ergebnis gibt uns zudem Gelegenheit, weiter mit den Ministerien und Behörden an Themen zu arbeiten, um den Luftsport weiterhin mit allen Freiheiten so weit wie möglich ausüben zu können. Das Gesetz muss nun noch den Bundesrat passieren.“

Stefan Klett, DAeC-Präsident, DAeC, 7.5.21: „Dank guter Lobbyarbeit Etappenziel erreicht

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Wegen einer militärischen Übung hat das BMVI in der FIR Langen vorübergehend zwei Gebiete mit Flugbeschränkungen, die „ED-R Ahlen West“ und die „ED-R Ahlen Ost“, eingerichtet.

DFS, 7.5.21: 2021-1-2221.pdf

Für den 9. Mai hat das BMVI anlässlich einer Bombenentschärfung in der FIR Langen ein Gebiet mit Flugbeschränkungen, die „ED-R Baden-Baden“, eingerichtet.

DFS, 6.5.21: NFL 2021-1-2227.pdf