Update zur Prüfung von Rettungsfallschirmen

Text: Walter Linden, Vorsitzender Technischer Ausschuss NRW / Foto: Lukas Büsse (http://diezauberformel.blogspot.com)

Update zur Prüfung von Rettungsfallschirmen

Veröffentlicht von , 03. Mai 2021

Text: Walter Linden, Vorsitzender Technischer Ausschuss NRW / Foto: Lukas Büsse (http://diezauberformel.blogspot.com)

Bekannt ist sicherlich, dass die EASA im Jahr 1996 mitgeteilt hatte, die Wartung und Prüfung der Rettungsfallschirme falle nicht mehr unter die EASA Regularien, siehe NfL 2-298-16. Nun wurde am 9. März 2021 die LuftPersV bezüglich der Klasse 3 Prüfer mit dem Vermerk „Rettungsfallschirme“ geändert. Diese Änderung und deren Konsequenzen für uns, wurden mit der NfL 2217-21 veröffentlicht.

In der NfL 2217-21 steht über die Prüfer Klasse 3 Folgendes:

[…]

C) Auswirkungen auf Prüferlaubnisse von Luftfahrtgerät Klasse 3
Prüferlaubnisse für Prüfer von Luftfahrtgerät Klasse 3 mit entsprechendem Eintrag für Rettungsfallschirme behalten ihre Gültigkeit bis zum Ende der jeweiligen Gültigkeitsdauer. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer einer bestehenden Prüferlaubnis für Prüfer von Luftfahrtgerät Klasse 3 mit dem Eintrag „Rettungsfallschirme“ oder eine Neuerteilung ist seit der Änderung der LuftPersV vom 9. März 2021 nicht mehr möglich.

[…]

Was bedeutet das für uns Piloten, Halter, Vereinsvorstände und Fallschirmpacker?

Es ist sicherlich nicht sinnvoll, auf Prüfungen und Wartungen der Rettungsschirme zu verzichtet, da sie überlebenswichtig sind. Die Hersteller weisen in ihren Geräte-Handbücher darauf hin, dass die Schirme nur von Personen gepackt werden dürfen, die im Besitz einer gültigen Packerlaubnis für das entsprechende Muster sind.
Das trifft auf unsere Fallschirmpacker zu. Sie können, wie bisher, die Schirme packen.

Was ist aber mit den jährlichen Prüfungen, die in den Geräte-Handbüchern vorgeschrieben werden?

Mit dieser Frage beschäftigte sich, nach der Veröffentlichung der NfL 2-298-16, der DAeC-Bundesauschuss für Technik. Dort ist man übereingekommen, zukünftig eigene Prüfer für Rettungsfallschirme auszubilden. Die entsprechende Ausbildungsverordnung wurde angepasst und einstimmig im Jahr 2019 beschlossen, jedoch noch nicht veröffentlicht. Dies wird zeitnah geschehen. Das LBA akzeptiert diese Vorgehensweise, da dadurch eine Kontinuität der Prüfungen gegeben ist, so wie es seinerseits bei den Startwinden (BfSt) war.

Ausbildung neuer Prüfer

Wir haben schnell und effizient auf die geänderte Gesetzeslage reagieren können. Durch einen zunehmenden Prüfermangel haben der Baden-Württembergische Luftfahrtverband und der AEROCLUB|NRW erste Prüfer nach den DAeC-Richtlinien ausgebildet. Diese haben zwischenzeitlich auch Rettungsschirme, zur Zufriedenheit der Halter, geprüft. In Zukunft werden wir weiter Lehrgänge zum Prüfer anbieten.

Unsere Prüfer

Wenn ihr einen Prüfer benötigt, schaut in unsere Prüferlisten (D) und (A/CH).