Neue Gebührenordnung Luftfahrttechnik

Foto: B. Langanke

Neue Gebührenordnung Luftfahrttechnik

Veröffentlicht von , 20. Juli 2021

Foto: B. Langanke

Zum 15. Juli 2021 wurden die Gebühren für die Technischen Betriebe des AEROCLUB | NRW e.V. neu festgelegt und sind damit gültig.

Das geschäftsführende Präsidium hat im Juli 2021 die Gebührenordnung grundlegend überarbeitet. Der Bereich Luftfahrttechnik im AEROCLUB | NRW e.V. müssen die angebotenen Leistungen entsprechend der gesetzlichen Anforderungen und Bedürfnisse der Mitglieder sowie die Preisstruktur gemäß den wirtschaftlichen Entwicklungen angepasst werden

Der Bereich Technik wird im AEROCLUB | NRW e.V. als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb geführt. Das ist nötig, um die Gemeinnützigkeit des Verbandes nicht zu gefährden. Das bedeutet auch, dass einerseits wirtschaftliche Verluste nicht durch Mitgliedsbeiträge ausgeglichen werden dürfen, andererseits der Verband keine Gewinne erzielen darf.

Das Präsidium wird daher jährlich das Jahresergebnis des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes Technik im AEROCLUB | NRW e.V. prüfen und die Gebührensätze nach oben oder unten korrigieren, um dem Rechnung zu tragen.

Service CAMOdata
Dieser enthält Grundgebühr für die Datenpflege pro Jahr pro Luftfahrzeug, dazu u.a. Benachrichtigung via Email über LTA/AD, TM/SB, ARC-Ablauf sowie weitere im Vertrag näher beschriebene Serviceleistungen. Zur Nutzung muss jeder Kunde mit CAMOdata Vertrag mindestens einen Software-Zugang zusätzlich zur Grundgebühr eines Luftfahrzeugs kaufen.

Gebührenordnung (gültig ab 15.07.2021)