31.1.2022 Ende der Antragsfrist NRW-Sportstättenförderprogramm

Foto: Sportland NRW

31.1.2022 Ende der Antragsfrist NRW-Sportstättenförderprogramm

Veröffentlicht von , 06. Januar 2022

Foto: Sportland NRW

Noch bis zum 31. Januar 2022 können Sportvereine Zuschüsse für die Sanierung und Modernisierung ihrer Sportstätte beantragen.

„Die bisherige Resonanz bestätigt meinen Eindruck, dass dieses Sonderprogramm von Beginn an als Glücksfall für den organisierten Sport einzustufen ist. Denn mit den insgesamt 300 Millionen Euro können viele Sportstätten in einen optimalen Zustand versetzt werden, so dass unsere NRW-Sportvereine mit ihren umfassenden Angeboten für die Menschen vor Ort ein langfristiger Begleiter bleiben. Damit die Vereine die zur Verfügung gestellten Gelder für überfällige Sanierungsmaßnahmen aber auch nutzen, sind natürlich engagierte Stadtsportbünde sowie Kreissportbünde mit ihren Stadt- und Gemeindesportverbänden als starke Partner gefragt.“

Stefan Klett, LSB-Präsident

Bislang 1,2 Mio. Euro für NRW Luftsportvereine

Im Rahmen des Landesförderprogramms Moderne Sportstätte 2022 haben Mitgliedsvereine des AEROCLUB|NRW bislang insgesamt 2.474.899,00 EUR Gesamtausgaben geltend gemacht, davon sind 1.667.133,00 EUR als Förderung willigt worden. Das sind insgesamt 67%, wobei sich die Bandbreite zwischen 90% und 50% bewegt (Stand 6. Januar 2022).

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