Modellflug: Luftfahrt-Bundesamt erteilt Verbandsbetriebsgenehmigung

Text-/Foto-Quelle: Luftfahrt-Bundesamt, DAeC

Modellflug: Luftfahrt-Bundesamt erteilt Verbandsbetriebsgenehmigung

Veröffentlicht von , 07. Juli 2022

Text-/Foto-Quelle: Luftfahrt-Bundesamt, DAeC

DAeC-Modellflugsportverbände dürfen ab sofort Schulungsbescheinigungen nach neuem Recht ausstellen

Hintergrund: Gemäß Artikel 16 der neuen EU-Drohnenverordnung waren der DAeC aufgefordert, die verbandsinternen Verfahren zu beschreiben, die Grundlage für die gute Sicherheitsbilanz des Verbandsmodellflugs in der Vergangenheit waren.

Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) hat den beiden bundesweit tätigen Luftsportverbänden Modellflugsportverband Deutschland (MFSD) und dem Deutschen Modellflieger Verband (DMFV) als Mitglied des Deutschen Aero Club (DAeC) die Verbandsbetriebsgenehmigung nach Artikel 16 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 in Verbindung mit § 21g Absatz 1 Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) erteilt. Dies berechtigt ab sofort sowohl Schulungsbescheinigungen nach neuem Recht auszustellen als auch den Modellflugbetrieb im Rechtsrahmen der EU bereits vor dem Ablauf der Übergansfrist fortzuführen. Für die DAeC-Mitglieder ist das eine erhebliche Vereinfachung für die Umsetzung der seit Anfang 2021 geltenden EU-Vorgaben für den Betrieb von Flugmodellen. Olaf Zernick, Leiter der Abteilung Betrieb, überreichte die Genehmigung am 06. Juli 2022 in Braunschweig.

„Ich freue mich sehr, dass wir den beiden großen deutschen Modellflugverbänden heute die Verbandsgenehmigung in diesem Rahmen überreichen können. Damit sind wir ein halbes Jahr früher dran als notwendig.“

Oliver Luksic, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Digitales und Verkehr
Nach der Übergabe der Verbandsbetriebsgenehmigung (von links): Christoph Noack (BMDV), Carsten Konzock (Referatsleiter B 5), Nikolay Altanov (Betriebsprüfer im Sachgebiet B 52), DMFV-Präsident Hans Schwägerl, MFSD-Präsident Ralf Bäumener, Fabian Kelch (Sachgebietsleiter B 52 und Betriebsprüfer) sowie Olaf Zernick, Leiter der Abteilung B Betrieb des LBA. Quelle: Luftfahrt-Bundesamt

Mit der Einführung der Verordnung (EU) 2018/1139 sowie der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 wurde ein neuer Rechtsrahmen für den Modellflug in Europa geschaffen. Modellflugzeuge gelten als unbemannte Luftfahrzeuge (UAS) im Sinne dieser Verordnung und werden in erster Linie für Freizeitaktivitäten verwendet. Dennoch berücksichtigt der europäische Gesetzgeber in den Erwägungsgründen der oben genannten Verordnungen die Historie sowie die gute Sicherheitsbilanz der Modellflugverbände, so dass diese privilegiert wurden, ihre bestehenden Verfahren und Strukturen – von den übrigen Betreibern unbemannter Luftfahrtsysteme abgegrenzt – in das neue Recht zu überführen.

In Deutschland beantragten auf dieser Basis die beiden bundesweit tätigen DAeC-Mitgliedsverbände Luftsportverbände MFSD und DMFV eine Verbandsbetriebsgenehmigung nach Artikel 16 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 in Verbindung mit § 21g Absatz 1 Luftverkehrs-Ordnung.

Im Vorfeld der Genehmigung durch das LBA musste der DAeC als Dachverband mit seinen beiden Verbände unter anderem die bestehenden Verfahren und Organisationsstrukturen, die zu einem guten Sicherheitsniveau geführt haben, unter der Berücksichtigung des neuen Rechtsrahmens in einer Verfahrensdokumentation festhalten. Eigens dafür hatte das für Unbemannte Luftfahrtsysteme fachlich zuständige Referat B 5 des LBA zur Konkretisierung der Anforderungen einen Leitfaden, der die Mindestanforderungen an den Inhalt dieser Verfahrensdokumentation definiert, erstellt. Zusammen mit den Ansprechpartnern der Verbände wurden anschließend die entsprechenden Verfahrenshandbücher bis zu einem genehmigungsfähigen Stand weiterentwickelt.

Die Zuständigkeit für die Prüfung der eingereichten Verfahrensdokumentation, für die Genehmigung sowie für die risikobasierte Aufsicht war dem Luftfahrt-Bundesamt zuvor durch die im Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) angesiedelte Projektgruppe Unbemannte Luftfahrt (PG-UnbLF) übertragen worden.

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