Winter Instandhaltungssaison 2022/2023

Text: Walter Linden

Winter Instandhaltungssaison 2022/2023

Veröffentlicht von , 10. Oktober 2022

Text: Walter Linden

Die Winter Instandhaltungssaison 2022/2023 steht vor der Tür. Dementsprechend wird im folgenden kurz erklärt, was für die Freigaben der Instandhaltungen zu beachten ist?

Seit der Einführung der EU VO 1321-2014 stellt sich immer wieder die Frage, wer die durchgeführten Instandhaltungen durchführen darf? Zum einen, darf ein, nach der EU 1321-2014 Anhang III zertifiziertes Personal (CFS / CS : Certifying Staff, also Freigabebrechtigtes Personal, L-Lizenzinhaber), die Instandhaltung freigeben. Zum anderen, dürfen einige Instandhaltungsarbeiten nach der EU VO 1321-2104 Unterabschnitt ML.A.803 von Piloten selbst freigegeben werden. Für diesen Fall stellt der Gesetzgeber folgende Forderungen:

ML.A.803 Berechtigung des Piloten/Eigentümers

a) Um sich als Pilot/Eigentümer zu qualifizieren, muss eine Person

  1. im Besitz einer gültigen Pilotenlizenz oder gleichwertigen Lizenz sein, die von einem Mitgliedstaat mit der entsprechenden Muster- oder Klassenberechtigung ausgestellt oder validiert wurde;
  2. Eigentümer des Luftfahrzeugs sein, und zwar entweder als alleiniger Eigentümer oder als Miteigentümer; dieser Eigentümer muss entweder
    • i) eine der auf dem Eintragungsformular angegebenen natürlichen Personen sein oder
    • ii) Mitglied einer Rechtsperson zu Freizeitzwecken ohne Erwerbsabsicht sein, die auf dem Eintragungsdokument als Eigentümer oder Betreiber angegeben ist, wobei das betreffende Mitglied direkt am Entscheidungsprozess der Rechtsperson beteiligt und von dieser dazu bestimmt sein muss, die Instandhaltung durch den Piloten/Eigentümer durchzuführen.

Der Unterpunkt 2 ii) ist für die Luftsportvereine sehr wichtig. Nach §26 des BGB wird der Verein nur vom Vorstand vertreten. Dieser kann aber Mitglieder benennen, welche die Freigaben nach Unterabschnitt ML.A.803 (Pilot Owner) freigeben dürfen. Viele Vereine machen bereits von dieser Möglichkeit gebrauch, indem entsprechende Listen veröffentlicht werden. Aber Achtung: Die „alten“ Listen müssen aufbewahrt werden, um auch nach Jahren belegen zu können, das der Freigebende zur Freigabezeit auch berechtigt war. Vereine die noch keine Listen erstellen, sollten dies zeitnah tun.
Im Instandhaltungs-Programm „AMP“ kann eine solche Liste für die freigebenden Personen integriert werden. Dies hat den Vorteil, dass, wenn es personelle Veränderungen gibt, das AMP davon unberührt bleibt.

Der TA wünscht euch eine angenehme Instandhaltungssaison. Der AEROCLUB | NRW bietet auch in diesem Winter verschiedene technische Lehrgänge an, die auch im Vereinsflieger veröffentlicht sind und werden.

Euer Technischer Ausschuss

Kontakt: Walter Linden, Vorsitzender, Technischer Ausschuss, E-Mail: ta@aeroclub-nrw.de