Text, Fotos: Zentrum Luftoperationen
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12. bis 23 Juni 2023: Vorübergehende Einrichtung von Gebieten mit Flugbeschränkungen
Es gibt Korridore zwischen den einzelnen Gebieten mit hohen Luftaufkommen, auch als VFR Verkehr in geringeren Höhen; dieses über den ganzen Tag verteilt. Übungen finden bis 18:00 UTC statt.
Das Übungsvorhaben AIR DEFENDER 2023 in Verantwortung des Kommando Luftwaffe wird als Baustein des Übungsclusters „QUADRIGA“ im Juni diesen Jahres durchgeführt. Die Bundeswehr wird vom 12. bis 23. Juni 2023 die größte Verlegeübung von Luftstreitkräften seit Bestehen der NATO ausrichten. Bei AIR DEFENDER 2023 werden ca. 200 Luftfahrzeuge involviert sein – unter anderem Kampf-, Transport- und Betankungsflugzeuge. Diese werden eine internationale Luftverteidigungsübung mit Schwerpunkt im Luftraum Deutschlands sowie weiterer NATO-Alliierter durchführen. Geübt wird neben der schnellen Verlegung von ca. 100 Luftfahrzeugen aus den USA nach Deutschland der gemeinsame Einsatz mit den europäischen Verbündeten zur Verteidigung des NATO-Luftraumes.
Dies ist eine Vorabinformation; die offizielle Informationsarbeit des BMVg und der Luftwaffe startet dieser Tage.
AIR DEFENDER 2023 demonstriert, dass die alliierten Luftstreitkräfte das Bündnisgebiet jederzeit schlagkräftig verteidigen können. Deutschland übernimmt als Gastgeber die führende Rolle sowohl bei der Planung und Leitung der Übung, als auch bei der Bereitstellung des sogenannten „Host-Nation Support“, wie Unterbringung, Versorgung und weiteren Dienstleistungen. Dies hebt zum einen das Engagement Deutschlands hervor, Verantwortung im und für das Bündnis zu übernehmen, und signalisiert im Sinne einer glaubwürdigen Abschreckung potenziellen Gegnern die Entschlossenheit sowie die Fähigkeit zur Bündnisverteidigung.
Es gilt, dass wir dort üben müssen, wo wir ggf. auch eingesetzt werden. Die Bundeswehr ist bestrebt, die Belastungen für die Bevölkerung und den zivilen Luftverkehr so gering wie möglich zu halten. Gänzlich wird sich dies aber nicht vermeiden lassen. Die „Zeitenwende“ erfordert auch wieder verstärkte militärische Übungstätigkeiten, um Sicherheit zu gewährleisten und somit unsere Freiheit und die unserer Bündnispartner zu wahren. Um den Flugbetrieb möglichst gleichmäßig zu verteilen, haben wir die Übung auf Übungslufträume in Nord-, Nordost- und Südwestdeutschland aufgeteilt. Insbesondere die Nutzung von Nord- und Ostseegebieten entlastet die Übungslufträume über bewohnten Gebieten. Nachts ist kein Übungsflugbetrieb geplant.
Der Umfang und die geplanten Aktivierungszeiten der Gebiete ist aus den beigefügten Anlagen/Kartendarstellungen ersichtlich.
In den beschriebenen Übungsgebieten sind mit Ausnahme der an der Übung beteiligten Luftfahrzeuge alle Flüge einschließlich des Betriebs von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen untersagt. Von den Flugbeschränkungen ausgenommen sind Staatsluftfahrzeuge, Flüge der Polizeien des Bundes und der Länder, Flüge im Rettungs- und Katastrophenschutzeinsatz sowie Ambulanzflüge und Flüge nach Instrumentenflugregeln nach vorheriger Genehmigung durch die zuständige Flugverkehrskontrollstelle. Auch außerhalb und unterhalb dieser Gebiete ist im gesamten Übungszeitraum mit erhöhtem militärischem Flugaufkommen zu rechnen, insbesondere im Umfeld der Militärflugplätze der Luftwaffe.
Eine Veröffentlichung der Gebiete findet als AIP SUP IFR und VFR sowie als NfL I statt.
Zentrum Luftoperation, 9.2.2023: Anschreiben-Luftsportverbaende-Defender.pdf