Text: DAeC e. V.
Text: DAeC e. V.
Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung hat am 7. Februar eine neue Bekanntmachung über die Sprechfunkverfahren veröffentlicht, die am 8. Februar in Kraft getreten ist und unter NfL 2023 -1- 2726, aber auch in der AIP veröffentlicht ist.
Die Änderung, die uns betrifft, ist ein weiterer Schritt in Richtung „SERA“, aber auch ein Schritt in Richtung „Fliegen ohne Flugleiter“.
Damit werden die Plätze, die keine Flugverkehrsdienste anbieten, auch kenntlich gemacht.
Diese Rufzeichen sind ab sofort gültig, auch wenn die Sichtflugkarten noch nicht geändert sind.
Insgesamt empfiehlt der Fachbereich Luftraum, Flugsicherheit und -betrieb, die „Bekanntmachung über die Sprechfunkverfahren“ zu lesen, da diese neu sortiert ist und einige Erklärungen enthält.
Vielleicht gelingt es auch, die Bezeichnung „Endanflug“ (siehe 1.4.14) statt Endteil zu benutzen.
Es gilt das Verfahren für alle: